Mitarbeiter in Arztpraxen und Kliniken sollen künftig zwei statt bisher nur eine Impfdosis gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) erhalten. Das sieht die harmonisierte Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur beruflichen Indikation der MMR-Impfungen vor. Demnach sollen alle nach 1970 geborenen Berufstätigen – auch Auszubildende, Praktikanten oder ehrenamtlich Tätige – in medizinischen Einrichtungen, Pflegeheimen oder Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kitas oder Flüchtlingsunterkünften einheitlich mit einem MMR-Kombiimpfstoff geimpft werden. Personen ohne frühere Lebendimpfung gegen MMR oder mit unklarem Impfstatus sollen zwei Impfungen im Abstand von mindestens vier Wochen erhalten; Personen, die bisher nur einmal geimpft worden sind, sollen eine zusätzliche MMR-Impfung im Abstand von mindestens vier Wochen zur vorangegangenen Impfung bekommen. Ziel sei, dass für jede Komponente (M–M–R) mindestens eine zweimalige Impfung dokumentiert ist, heißt es in der Empfehlung.
Ausnahme: Röteln-Impfung von Männern, hier reicht eine einmalige Dosis aus.
Für die Varizellen-Impfung – hier sind bereits heute zwei Impfdosen vorgesehen – wird die Empfehlung analog zu MMR auf Beschäftigte in Flüchtlingseinrichtungen ausgedehnt.
Quelle: Epidemiologisches Bulletin 2/2020,