Berlin. Die Kinder von Pflegebedürftigen werden in den meisten Fällen von Kosten fürs Pflegeheim befreit. Nach einem Gesetz, das der Bundesrat am Freitag billigte, müssen sich Töchter und Söhne der Betroffenen künftig erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000 Euro finanziell an der Pflege der Eltern beteiligen.
Zunächst springt Sozialamt ein
Wenn Pflegebedürftige die Heimkosten nicht zahlen können, springt bislang zunächst das Sozialamt mit der “Hilfe zur Pflege” ein. Oft bittet die Behörde dann die Kinder zur Kasse, um einen Teil der Kosten zurückzubekommen. Häufig scheuen die Ämter allerdings auch vor solchen Forderungen zurück, weil aufwendige Verfahren und Einkommensprüfungen nötig werden.
Rund 300.000 auf Sozialhilfe angewiesen
Wie viele Menschen an den Kosten beteiligt werden, ist schwer zu sagen. Eine aktuelle aussagekräftige Statistik gibt es nicht. Im Gesetzentwurf ist von rund 55.000 Menschen die Rede. Auf Sozialhilfe angewiesen sind rund 300.000 Heimbewohner, weil Rente, Pflegeversicherung und das eigene Vermögen nicht reichen.
Quelle: dpa