hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit Einführung der frühen Nutzenbewertung 2011 insgesamt bewertet. In 153 Fällen hat das Gremium dabei einen Zusatznutzen festgestellt, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion hervorgeht.