Das Bundeskabinett soll sich noch in diesem Jahr mit einer Vorlage zur Reform des Berufskrankheitenrechts befassen. Das kündigte die Bundesregierung im Oktober in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linken im Bundestag an. Ziel sei es unter anderem, die Anerkennung von Berufskrankheiten im Einzelfall zu erleichtern und die Anerkennung neuer Berufskrankheiten zu beschleunigen. Dazu sollen etwa die Regelungen zur rückwirkenden Anerkennung von Bestandsfällen weiterentwickelt werden, kündigt die Regierung an. Um den Verlauf von anerkannten Krankheiten abzumildern, werde darüber hinaus die Individualprävention gestärkt.