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Das kann die VERAH®Kolleginnen gezielt einsetzen – Leistungen optimal abrechnen

Die VERAH® übernimmt vielfältige Aufgaben im medizinischen und organisatorischen Bereich, um die Praxisleitung zu entlasten. Sie als Ärztin oder Arzt haben mehr Zeit, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren. Auch ökonomisch lohnt sich der Einsatz qualifizierter nichtmedizinischer Assistentinnen: Es gibt etliche Möglichkeiten der Vergütung.

Dr. Jürgen Herbers, Hausarzt, Pleidelsheim: „Die VERAH® kennt sich durch die Ausbildung mit dem Thema Abrechnung aus. Sie geht bei uns am Ende des Tages die Liste HZV- und EBM Leistungen durch und prüft, ob auch alle Leistungen abgerechnet wurden. Das allein spart mir pro Tag rund eine Stunde Arbeit.“

Praxisinhaber müssen stärker denn je unternehmerisch denken. Effizientes Arbeiten im medizinischen und organisatorischen Bereich senkt aber nicht nur die Betriebskosten. Ihnen bleibt auch mehr Zeit für Ihre Kerntätigkeit, die Betreuung ihrer Patienten. Am besten gelingt das mit Unterstützung des gesamten Teams. Die VERAH® übernimmt hier zentrale Aufgaben in vielen Bereichen.

Faustregel: Gleichwertige Leistungen delegieren

Sie können alle Leistungen, die eine VERAH® mindestens gleichwertig erbringt, delegieren. Qualifizierte MFA unterstützen Sie in Ihrer Praxis im Bereich der Prävention, etwa durch die Ernährungsberatung oder die Patientenschulung. Standardisierte Methoden und Techniken bei der Versorgung und beim Fallmanagement gehören ebenfalls zu ihren Aufgaben. Auch in der sozialen Beratung wird die VERAH® eingesetzt.

Hausbesuche sind ein weiterer Schwerpunkt der Kolleginnen. Gerade in ländlichen Gegenden erreichen ältere Menschen die Praxis nur mühsam. Ihnen als Ärztin oder Arzt fehlt oft die Zeit, und nicht immer müssen Sie selbst vor Ort sein. Im VERAH®-Modell betreuen Fachkräfte Menschen vor Ort. Sie führen Hausbesuche eigenständig durch und helfen tatkräftig bei Diagnose-, Therapie- und Präventionsmaßnahmen. Auch der Krankheitsverlauf wird dokumentiert, etwa bei Wundheilungsstörungen.

Bislang werden VERAH® stark im medizinischen Bereich eingesetzt., doch sie können mehr (s. Ausbildungs-Modul 5). Dazu zählen etliche Aspekte rund um Abrechnung und Organisation: Kur- und Reha-Anträge, Formulare zur Heimaufnahme, Anträge auf Schwerbehinderung, Anfragen an Kassen, aber auch Fragen zu Digitalisierung oder zum Datenschutz.

Vergütung der Leistungen im Überblick

Trotzdem stellen Sie sich vielleicht die Frage, ob es sich lohnt, MFA die VERAH®-Schulungen zu finanzieren. Das ist definitiv der Fall, denn mittlerweile haben Sie zwei Möglichkeiten, Leistungen dieser Angestellten abzurechnen.

Dazu gehört das kollektivvertragliche System Kassenärztlicher Vereinigungen über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Aber auch im Rahmen Hausarztzentrierter Versorgungsverträge (HzV) können Kosten geltend gemacht werden. Die Details:

Abrechnung über den EBM

Die Gebührenordnungspositionen (GOP) 40870 und 40872 im EBM sehen eine Kostenpauschale von 17 Euro für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen anderer Personen vor. Voraussetzung ist eine Qualifikation, wie sie in Anlage 8 zum Bundesmantelvertrag Ärzte beschrieben wird. MFA müssen sich zur Nichtärztlichen Praxisassistentin weiterbilden. Bei der VERAH® reichen bereits 20-stündige VERAH®-Plus-Kurse mit Erfolgskontrolle in Form eines Multiple-Choice-Tests aus. In manchen Kammerbezirken ist das online möglich – ein flexibles Verfahren, da es nicht zu Ausfallzeiten in der Praxis kommt.

MFA oder VERAH® mit entsprechender Qualifikation dürfen nur Leistungen für Patienten mit schwerwiegenden oder chronischen Erkrankungen erbringen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) so festgelegt. Auch in unterversorgten Gebieten ist ihr Einsatz möglich. Aufgrund der starken sozialrechtlichen Einschränkungen gelten die Abrechnungsziffern als wenig attraktiv.

Bessere Vergütung durch Sondervereinbarungen

Mittlerweile existieren Vereinbarungen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mit gesetzlichen Krankenversicherungen ohne das Kriterium “Unterversorgung”. Das heißt, Sie können über den EBM abrechnen, falls VERAH® bzw. MFA mit Zusatzqualifikation Patienten zu Hause besuchen. Da es von KV zu KV unterschiedliche Regelungen gibt, sollten Details beim Ansprechpartner vor Ort in Erfahrung gebracht werden. Sonderverträge mit manchen GKVen kommen noch hinzu. Teilweise erhalten Chefs besondere Vergütungen für Hausbesuche, für das Fall- und Schnittstellenmanagement oder für die Wundversorgung. Nachfragen lohnt sich!

Abrechnung in der Hausarztzentrierten Versorgung

Trotz dieser Verbesserungen ist VERAH® bei ihrer Vergütung eher der Hausarztzentrierten Versorgung zuzuordnen. Details regelt Paragraph 73b des V. Sozialgesetzbuchs. Praxen, in denen MFA mit VERAH®-Quali-fikation arbeiten, erhalten einen Zuschlag auf die Honorarpauschale für Chroniker. Je nach Zahl der Patienten in dieser Gruppe können sich Gebühren für die VERAH®-Schulungen innerhalb von ein oder zwei Quartalen amortisieren. Das Besondere an diesem Modell: Geld fließt für eine strukturelle Komponente, sprich für ausgebildete VERAH®, automatisch. Einzelleistungen im Sinne des EBM kommen je nach Tätigkeit noch hinzu.

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