Der Zugang zum Medizinstudium wird neu geregelt. Nach dem Bundestag hat Mitte Oktober auch der Bundesrat einer Änderung des Hochschulrahmengesetzes zugestimmt. Medizinstudienplätze sollen demnach künftig gerechter vergeben werden: So soll der Abiturnote weniger Gewicht zukommen; hingegen sollen Kriterien der Eignung für den Arztberuf oder entsprechende Vorbildungen, zum Beispiel Ausbildungen oder Arbeitserfahrung in medizinischen Bereichen, stärker berücksichtigt werden.
Geregelt wird das über einen Staatsvertrag der Länder, auf den sich die Ministerpräsidenten im März geeinigt hatten.
Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Die Änderung des Hochschulrahmengesetzes setzt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um, welches die Studienplatzvergabe in der Humanmedizin teilweise für verfassungswidrig erklärt hatte (“Der Hausarzt” 1/19). In Reaktion auf diese höchstrichterliche Rechtsprechung wird nun Paragraf 32 des Hochschulrahmengesetzes, der das bisherige Auswahlverfahren regelt, aufgehoben.