215 Ärzte und Kliniken haben sich fünf Wochen nach dem Start bereits in die Informationsliste zu Schwangerschaftsabbrüchen der Bundesärztekammer (BÄK) eintragen lassen. Das teilte die BÄK im September mit. Die Liste, die der Gesetzgeber im März per Gesetz in Auftrag gegeben hatte und die Ärzten mehr Rechtssicherheit bieten soll, befindet sich seit dem Start des Registrierungsverfahrens Ende Juli im Aufbau.
Zahlreiche weitere Einträge würden in der nächsten Aktualisierungsrunde ergänzt, kündigte die BÄK an. Die Aufnahme in die Liste ist freiwillig und kann von Ärzten und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, auf der Internetseite der BÄK beantragt werden: www.liste.baek.de