In der Versorgung von Kindern und Jugendlichen bringen in Deutschland verschiedene Facharztgruppen – Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde, für Allgemeinmedizin sowie hausärztliche Internistinnen und Internisten – ihre spezifischen Qualifikationen ein. Um dies weiter auszubauen, werden Geburtskliniken, Pädiater und Hebammen aufgefordert, die Zusammenarbeit mit Hausärzten proaktiv zu suchen. Dies ist eine der zentralen Forderungen des Positionspapiers des Deutschen Hausärzteverbands, das eine Arbeitsgruppe nun veröffentlicht hat.
Je ländlicher, desto mehr Pädiatrie
Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass Kinder und Jugendliche insgesamt häufiger von Allgemeinmedizinern versorgt werden, je ländlicher sie wohnen und je älter sie werden: ab 16 Jahren ist die Zahl der Behandlungsplätze beim Allgemeinarzt oder der Allgemeinärztin höher, deswegen ist die familienmedizinische Betreuung auch im Pflichtkatalog der Weiterbildungsordnung Allgemeinmedizin enthalten.
U10, U11, J2 in die Regelversorgung
In besonderem Maße belegen die Vorsorgeuntersuchungen U10, U11, J1 und J2, wie gut pädiatrische Leistungen in einer familienmedizinisch orientierten Hausarztpraxis übernommen werden können. “Ein Großteil der Kinder und Jugendlichen befinden sich zu diesem Zeitpunkt bereits in ausschließlich hausärztlicher familienmedizinischer Betreuung”, beobachtet der Hausärzteverband.
Ein bedeutender Vorteil: Gerade bei den in Hinblick auf Prävention von Misshandlung und Vernachlässigung konzipierten U10 und U11 können Hausärzte bereits frühzeitig familiäre Interaktionsstörungen oder gar Gewalt erfassen. U10, U11 und J2 seien daher umgehend in die Regelversorgung aufzunehmen. Gefordert wird außerdem eine vertiefte Zusammenarbeit der Pädiater mit Allgemeinmedizinern bei der Transitionsmedizin. Besonders bei chronisch kranken Jugendlichen ist eine lückenlose medizinische Betreuung wichtig.