Leser L. fragt: Ich arbeite angestellt in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) als Hausarzt. Meine Kollegin arbeitet auf einem weiteren Hausarztsitz ebenfalls angestellt. Können wir mit einem Patienten zwei Fälle auf einem Schein generieren?
Ein Beispiel aus der Praxis: Meine Kollegin berechnet die Nrn. 03000 und 03220 EBM, später vielleicht auch Nr. 03221 EBM. Wäre es für mich bei einem Kontakt mit dem gleichen Patienten möglich, die Nr. 01430 EBM anzusetzen (auch wenn etwa Nr. 03230 EBM höher bewertet wäre), um einen neuen Fall für mich zu generieren?
Dr. Gerd W. Zimmermann antwortet: Die Leistungen nach den Nrn. 01430 und 01435 EBM sind im Arztfall nicht neben der Versichertenpauschale, die Nr. 01430 EBM zusätzlich nicht neben irgendeiner anderen EBM-Leistung berechnungsfähig. Konkret bedeutet dies, dass Sie so, wie von Ihnen beschrieben, verfahren können.
Die Kennzeichnung der Leistungen erfolgt über die jeweilige LANR. Beim beschriebenen Beispiel mit der Nr. 01430 EBM kann allerdings im gesamten Quartal keine andere Leistung berechnet werden. Konkret: Wird die 01430 EBM mit einer der beiden LANR berechnet, können in der Folge mit der gleichen LANR nur weitere Leistungen nach Nr. 01430 EBM berechnet werden.