Demnach wird die Übergangsregelung zur Abrechnung elektronischer Briefe bis zum 31. Dezember verlängert.
Hintergrund: Die Förderung für E-Arztbriefe lief vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017. Danach sollten elektronische Briefe laut E-Health-Gesetz nur noch vergütet werden, wenn sie mit einem Kommunikationsdienst in der TI verschickt werden. Voraussetzung ist die Zulassung nach Paragraf 291b Absatz 1e SGB V. Da zum Verhandlungszeitpunkt Ende 2017 jedoch noch kein entsprechender Dienst zur Verfügung stand, einigte man sich auf eine Übergangslösung zur Vergütung in der Anlage 7 zur TI-Finanzierungsvereinbarung, die nun bis zum Jahresende verlängert wurde.
Sofern der zertifizierte Dienst vor Ablauf der neuen Übergangsregelung weiterhin nicht zur Verfügung stehen sollte, will man erneut Verhandlungen zur Verlängerung aufnehmen.