Berlin. Haben Hersteller von Konnektoren für die Telematikinfrastruktur (TI) unzulässige Preisbasprachen getroffen? Das vermutet die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) und bittet deswegen das Bundeskartellamt um Prüfung. Das Bundeskartellamt soll auch von der Gematik eine Stellungnahme einholen, wie die DPtV am Dienstag (4.6.) mitteilte.
Die DPtV hatte für ihre Mitglieder eine Preisübersicht der Konnektoranbieter zusammengestellt. Dabei fiel ihr auf, dass “nahezu alle Anbieter identische Preise für die Konnektoren und deren Anbindung an die Praxissoftware erheben”.
So böten die Hersteller von Psyprax, Elefant, Smarty, Epikur, PsychoDat und x.isynet für die Leistungserbringer TI-Komplettpakete, den Betrieb und die Wartung an. Alle Anbieter (mit Ausnahme von Smarty – deutlich teurer) erheben für das TI-Komplettpaket 2.882 Euro. Dieses enthalte den Konnektor, ein Kartenterminal, die Installation in der Praxis, den Anschluss an den VPN-Zugangsdienst, die Lizenz und die Einweisung des Praxispersonals. Die Krankenkassen erstatten 2.882 Euro für das TI-Komplettpaket sowie für Betrieb und Wartung der Praxis, für die alle Anbieter pro Monat 82,67 Euro erheben, so die DPtV.
Würden einzelne TI-Komponenten von Fremdanbietern erworben, erhöben diese zusätzlich eine unterschiedlich hohe monatliche Wartungsgebühr (“Schnittstellengebühr”), die die Kassen nicht erstatteten und damit die Praxen selbst zahlen müssten. Diese Gebühr schränke die Anbieterwahl deutlich ein, argumentiert die DPtV.
Für den Aufwand der Erstinstallation und den Aufwand des Praxisinhabers während der Installation der TI bekommen diese einen Erstattungsbeitrag von 900 Euro. “Wir beobachten, dass bisher alle Softwarehäuser diesen Betrag pauschal und vollständig einbehalten bzw. in Rechnung stellen”, schreibt die DPtV. Dies habe man dem Bundeskartellamt gemeldet und eine Prüfung angeregt, ob sich die unterschiedlichen Konnektoranbieter unzulässigerweise über die Preise für die TI-Komplettpakete und die Preise für den Betrieb und die Wartung abgesprochen haben. “Mittlerweile hat uns das Bundeskartellamt zurückgemeldet, dass es die Gematik um Stellungnahme zu diesem Sachverhalt bittet.”