Deutscher ÄrztetagDiese Beschlüsse betreffen die Praxis

Für eine starke hausärztliche Versorgung, gegen die Streichung der DMP-Kostenpauschale, für eine Masern-Impfpflicht: Die Beschlüsse des Deutschen Ärztetages sind immer auch ein Stimmungs-Barometer. Ein Überblick über die 9 für Hausärzte wichtigsten Positionen.

122. Deutscher Ärztetag in Münster: Auch in diesem Jahr haben die Delegierten Dutzende Anträge beschlossen.

Rolle der Hausärzte stärken

Hausärzte sollen in der Regel erste Ansprechpartner für Patienten sein. Dafür hat sich der 122. Deutsche Ärztetag ausgesprochen. Die Ärzteschaft unterstütze alle Maßnahmen, die bei neu auftretenden gesundheitlichen Fragen den Hausarzt als ersten Ansprechpartner stärkten. Sie forderte den Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) auf, dieses Anliegen dem Gesetzgeber gegenüber klar zu artikulieren und sich konstruktiv in die Diskussion einzubringen.

Medizinische Fachangestellte aufwerten

Der Ärztetag hat zudem auf die große Bedeutung der qualifizierten Tätigkeit der Medizinischen Fachangestellten (MFA) hingewiesen. Um deren zunehmende Abwanderung aus dem Beruf beziehungsweise den Arztpraxen zu stoppen und auch künftig genug Nachwuchs zu finden, sieht es der Ärztetag als dringend erforderlich an, die Attraktivität des Berufs und seine Stellung im Kontext der Gesundheitsberufe zu stärken. Er begrüßte daher das von den Landesärztekammern angebotene breite Spektrum an strukturierten und zertifizierten Fortbildungen. Darüber hinaus sei für die Attraktivität aber auch eine adäquate Vergütung unabdingbar. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Arztpraxen als Arbeitgeber zu erhalten, müsse die Steigerung der Personalkosten vollständig durch die Krankenkassen refinanziert werden.

Laut Deutschem Hausärzteverband sind bereits rund 12.000 MFA zur Versorgungsassistenz in der Hausarztpraxis (VERAH) weiterqualifiziert.

Für eine Impfpflicht gegen Masern

Die deutsche Ärzteschaft begrüßt die von der Bundesregierung geplante Impfpflicht gegen Masern, die unter anderem für Arztpraxen gelten soll. Um das Ziel eines möglichst lückenlosen Impfschutzes der Bevölkerung zu erreichen, müsse aber nicht nur der Schutz gegen Masern, sondern der Impfschutz von Kindern und Erwachsenen generell deutlich erhöht werden. Die Delegierten begrüßten, dass künftig jeder Arzt berechtigt sein soll, Schutzimpfungen zu machen, und Fachärzte bei dieser Frage nicht mehr an ihre Gebietsgrenzen gebunden seien.

Dr. Jürgen de Laporte, aktiv im Hausärzteverband Baden-Württemberg, hatte in Münster zuvor gegen die Impfpflicht plädiert. “Wir brauchen ergebnisoffene Informationen und Diskussion sowie einen wertschätzenden Umgang mit Andersdenkenden. Dies sind die Mittel,  die den kompetenten Patienten und Bürger überzeugen”, betonte er vor den Delegierten und berief sich auf entsprechende Positionierungen der STIKO und DEGAM.

Cannabis auf wissenschaftlich gesicherter Basis verordnen

In einem weiteren Beschluss forderte der Ärztetag die Bundesregierung dazu auf, ein Forschungsprogramm zum medizinischen Nutzen verordnungsfähiger Cannabis-Arzneien und -Blüten aufzulegen. Die Studie „Cannabis: Potential und Risiken“ habe aufgezeigt, dass der wissenschaftliche Kenntnisstand zu Wirkungen und Nebenwirkungen der in der Cannabispflanze enthaltenen Cannabinoide weiterhin völlig unzureichend sei. Diese sollten jedoch vor einem breiteren Einsatz im Sinne einer verantwortungsvollen medizinischen Versorgung zunächst hinreichend erforscht werden.

Substitution in Gefängnissen soll leichter werden

Außerdem forderten die Ärzte den Gesetzgeber auf, in der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung einen Passus speziell für Justizvollzugsanstalten aufzunehmen, der die Delegation der Ausgabe von Substitutionsmitteln auch an Justizvollzugsbeamte erlaubt. Aufgrund der Vielzahl, der in den Anstalten substituierenden Patienten und dem nur eingeschränkt zur Verfügung stehenden Personal, wäre hier eine Ausnahme zwingend erforderlich.

Bundeseinheitlichen Medikationsplan überarbeiten

Der Deutsche Ärztetag hat sich dafür ausgesprochen, den bundeseinheitlichen Medikationsplan über ambulante Praxen hinaus auch in den EDV-Systemen der Krankenpflege, der Pflegeheime und der Krankenhäuser als Standard zu etablieren. Damit könne die Schnittstellenkommunikation leichter, effizienter und sicherer werden. „Ein solch optimierter bundeseinheitlicher Medikationsplan, der auch in die angrenzenden Behandlungs- und Pflegesektoren reicht, macht Pharmakotherapie sicherer und senkt den bürokratischen Aufwand“, heißt es in dem Beschluss.

DMP-Programmkosten refinanzieren

Die im Entwurf für das Faire-Kassenwahl-Gesetz vorgesehene Streichung der Kostenpauschale für Disease-Management-Programme (DMP) im Rahmen des Risikostrukturausgleichs lehnte der Deutsche Ärztetag ab. Er unterstrich damit die Positionierung des Deutschen Hausärzteverbandes, der in diesem Zusammenhang vor einer Verschlechterung der Versorgungssituation für chronisch Kranke gewarnt hatte. Auch der Ärztetag warnte vor solchen Rückschritten. Derzeit seien mehr als acht Millionen Versicherte in solchen Programmen eingeschrieben. „Ohne eine ausreichende Refinanzierung der Programmkosten werden voraussichtlich die Krankenkassen an einer Fortführung solcher Maßnahmen nicht interessiert sein“, prognostizierte die Ärzteschaft.

Bluttests auf Down-Syndrom als Kassenleistung

Der Deutsche Ärztetag fordert, dass die gesetzlichen Krankenkassen künftig generell die Kosten für einen vorgeburtlichen Bluttest auf das Down-Syndrom übernehmen sollen. Die finanzielle Situation der Eltern dürfe bei der Entscheidung, ein behindertes Kind zu bekommen und zu pflegen, nicht entscheidend sein. Der Zugang zu den Tests müsse aber mit entsprechender Beratung begleitet werden. Hintergrund der Debatte ist ein laufendes Verfahren beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der final über neue Kassenleistungen entscheidet.

Missbrauch von Fernbehandlung verhindern

Vor dem Hintergrund der Zunahme fragwürdiger telemedizinischer Anwendungen beauftragte der Ärztetag den BÄK-Vorstand damit, die rechtlichen Möglichkeiten zur Unterbindung solcher Online-Anwendungen und der Sanktionierung der Anbieter zu prüfen. Hier sei eine „Goldgräberstimmung“ mit Auswüchsen wie der Krankschreibung per Messenger-Dienst ausgebrochen. Die Aufhebung des Verbots der ausschließlichen Fernbehandlung des Vorgänger-Ärztetags sei unter der Prämisse erfolgt, dass die Fernbehandlung ärztlich vertretbar sei und die ärztliche Sorgfalt gewahrt bleibe, erinnerten die Abgeordneten. Die Möglichkeiten der Telemedizin dürfen selbstverständlich genutzt werden, könnten letzten Endes das bisherige Zusammenspiel von Arzt und Patient nur ergänzen.

Mehr zur Positionierung des Ärztetags zu Themen rund um die Digitalisierung.

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