Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erhöht den Druck auf Ärzte, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. Ärzten, deren Praxis noch nicht angebunden ist, droht ab März 2020 eine Honorarkürzung von 2,5 Prozent. Das sieht der Referentenentwurf des E-Health-Gesetzes II vor, den Spahn Mitte Mai vorgelegt hat. Bislang ist ein Prozent Honorarabzug veranschlagt.
Am Rande der IT-Messe DMEA äußerten Hersteller im April die Vermutung, dass sich bis zu einem Drittel der Praxen der TI verweigern könnten.
Das E-Health-Gesetz II soll nach derzeitigem Plan zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Dies sind die wichtigsten Inhalte:
- In Zukunft soll es für Arztbriefe per Fax deutlich weniger Geld geben als für elektronische Arztbriefe.
- Patienten sollen künftig leichter Arztpraxen finden können, die Videosprechstunden anbieten. Daher sollen Ärzte dafür werben dürfen. Für das Anbieten der Videosprechstunde stellte Spahn – jedoch nicht näher konkretisiert – einen “Anreiz” in Aussicht. Telekonsile unter Kollegen sollen extrabudgetär vergütet werden.
- Patienten bekommen ab Januar 2021 einen Anspruch auf eine elektronische Patientenakte (ePA). Ärzte sollen für Einträge eine Vergütung erhalten. Auch Impfausweis, Mutterpass, U-Hefte für Kinder und Zahn- Bonusheft sollen auf Patientenwunsch in die ePA einfließen.
- Gesundheits-Apps können laut Gesetzentwurf von Ärzten verordnet werden, die gesetzlichen Krankenkassen erstatten den Patienten dann die Kosten. Wie viel Geld der Hersteller erhält, verhandelt er – bei nachgewiesenen positiven Effekten – selbst mit dem GKV-Spitzenverband. Für die zügige Zulassung der Apps wird ein neues Verfahren installiert.
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