Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Faire-Kassenwahl-GesetzMinisterium plant neue Regeln für Kassen

Mit dem Faire-Kassenwahl-Gesetz legt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) seinen nächsten Streich vor, der auf scharfe Kritik stößt. Die Länder warnen vor einer Zentralisierung des Marktes, und Hausärzte sehen gar Gefahren für die Versorgung.

Kassenlandschaft: Das Faire-Kassenwahl-Gesetz sieht etwa eine bundesweite Öffnung vor.

Berlin. Im Bundesgesundheitsministerium hat sich offenbar die Einsicht verfestigt, dass der Kassenmarkt neue Regeln braucht. So sieht der Gesetzgeber sowohl bei der gesundheitspolitischen Dauerbaustelle RSA-Reform wie auch bei Marktbeherrschung und Aufsicht der Kassen Handlungsbedarf, wie aus dem Referentenentwurf des Faire-Kassenwahl-Gesetzes (GKV-FKG) hervorgeht, den das Ministerium nach Ostern veröffentlicht hat. Zahlreiche Regelungen des Gesetzes stoßen seither auf scharfe Kritik. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder fordert in einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel gar, den Plan von Bundesgesundheitsminister Spahn zu stoppen.

Die umfangreich geäußerte Kritik am GKV-FKG erinnert an das letzte parlamentarische Verfahren: Auch beim Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hatte Gesundheitsminister Spahn aufgrund deutlicher Kritik der Ärzte noch Nachbesserungsbedarf der Ärzte erkannt. Quasi in letzter Minute hatte der Deutsche Hausärzteverband so noch entscheidende Änderungen am Entwurf errungen.

Aufsicht bei Ländern statt BVA?

Stand heute stößt vor allem die vorgesehene bundesweite Öffnung der Kassen auf deutlichen Gegenwind. So haben sich die Ländergesundheitsminister einstimmig gegen die im Referentenentwurf verankerten Regelungen ausgesprochen, mit denen die regionalen Kompetenzen der Länder eingeschränkt werden sollen. Auch sollte die Aufsicht über das Vertragsgeschäft und das Leistungsrecht aller Krankenkassen nicht beim Bundesversicherungsamt (BVA), sondern generell bei den Ländern angesiedelt seien. Mit seinem Gesetzentwurf stärke, so Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks, der Bundesgesundheitsminister den Preiswettbewerb und schwäche den Versorgungswettbewerb der Krankenkassen. Auch der Deutsche Hausärzteverband schlägt in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf als neue Aufsicht der Kassen die Länder anstelle des bisher zuständigen BVA vor.

Für besonderen Unmut sorgt die Abschaffung der Selbstverwaltung im Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes. Alle Kassenverbände, aber auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) lehnen die vorgeschlagene Besetzung mit hauptamtlichen Kassenvorständen ab. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hat hierfür gar eine Sondersitzung einberaumt. Hier sollte am Kabinettesentwurf deutlich nachgebessert werden, hieß es.

Nachjustierungen bei Morbi-RSA

Darüber hinaus nimmt sich der Gesetzentwurf eine Reform des Risikostrukturausgleichs (RSA) vor. Eine der umfangreichen Nachjustierungen: Die Begrenzung des RSA auf 50 bis 80 Krankheiten, die bei der Einführung der Morbiditätsorientierung des RSA als Übergangslösung vorgegeben wurde, wird demnach aufgehoben und stattdessen das gesamte Krankheitsspektrum berücksichtigt. Dieses sogenannte Vollmodell spaltet die Kassenlandschaft: So punktet es bei AOK-Bundesverband, Knappschaft oder Deutscher Gesellschaft für Gesundheitsökonomie (dggö). IKK e.V. und vdek fordern Nachbesserungen, BKK Dachverband lehnt es ab. Darüber hinaus soll der RSA etwa um eine Regionalkomponente erweitert werden, die Kostenpauschale für Disease-Management-Programme (DMP) soll gestrichen werden. Letzteres gehe jedoch mit negativen Auswirkungen auf die DMP und damit auf die Behandlung chronisch Kranker einher, warnt der Deutsche Hausärzteverband.

 

 

 

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.