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Zimmermann rechnet ab01415 und 01102 EBM: Gute Kombi bei Heimbesuchen

So können Hausärzte Leistungen an Samstagen und Hausbesuche korrekt kombinieren und abrechnen.

Die EBM-Leistung nach Nr. 01102 steht für die geplante Inanspruchnahme des Vertragsarztes an Samstagen zwischen 7 und 14 Uhr. Man kann sie immer dann berechnen, wenn eine persönliche oder telefonische Inanspruchnahme des Hausarztes an Samstagen zwischen 7 und 14 Uhr stattfindet. Rein organisatorisch kommen dabei eine Sprechstundenbehandlung, eine Einbestellung einzelner Patienten oder auch eine telefonische Beratung, die vom Patienten ausgeht, in Betracht.

Neben Hausbesuchen ist die Berechnung hingegen nicht möglich, ausgenommen neben der Nr. 01413 EBM (Besuch eines weiteren Kranken in derselben sozialen Gemeinschaft und/oder in beschützenden Wohnheimen bzw. Einrichtungen bzw. Pflege- oder Altenheimen mit Pflegepersonal), wenn dieser Besuch ausdrücklich angefordert wurde. Dies wiederum ist denkbar, wenn der Hausarzt im Zeitrahmen (freiwillig) erreichbar ist und zu diesem Zeitpunkt etwa von einem Pflegeheim Besuche bei mehreren Patienten angefordert werden.

In diesem Fall kämen für den Erstbesuch die Nr. 01415 EBM (Dringender Besuch eines Patienten in beschützenden Wohnheimen bzw. Einrichtungen bzw. Pflege- oder Altenheimen mit Pflegepersonal wegen der Erkrankung, noch am Tag der Bestellung ausgeführt) für 59,09 Euro zusätzlich zur Kilometerpauschale und für die beiden weiteren Besuche jeweils die Nr. 01413 und 01102 EBM (zusammen 22,40 Euro) zum Ansatz.

Wichtig: Sowohl die Besuchsleistung nach Nr. 01415 EBM wie auch der Ansatz der Nr. 01102 EBM haben keine Zeitvorgabe und werden deshalb nicht auf das Zeitbudget im Zusammenhang mit der Plausibilitätsprüfung nach Zeitvorgaben von zwölf Stunden täglich und 780 Stunden im Quartal angerechnet.

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