Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das offizielle Stellungnahmeverfahren eingeleitet, um die Frage zu klären, ob Bluttests auf Trisomien bei Risikoschwangerschaften Kassenleistung werden sollen. Damit sind nun Fachgesellschaften, die Bundesärztekammer, der Deutsche Ethikrat, die Gendiagnostik-Kommission und weitere Organisationen aufgefordert, die dafür vorgesehenen Änderungen der Mutterschafts-Richtlinien zu prüfen.
Voraussichtlich im Spätsommer will der Bundesausschuss entscheiden, ob in Zukunft dann die gesetzlichen Krankenkassen die Leistung bezahlen sollen und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen. Bisher müssen Schwangere für den ab rund 130 Euro teuren Bluttest meist selbst aufkommen.
Der Vorsitzende des G-BA, Prof. Josef Hecken, verwies auf die Risiken anderer Untersuchungen sowie die “hohe Testgüte” der Bluttests. Eine Anerkennung sehe der Ausschuss daher im Einzelfall als medizinisch begründet an. “Es geht nicht um eine Reihenuntersuchung aller Schwangeren”, betonte Hecken.
Im vergangenen Jahr hatten Bundestagsabgeordnete aus fünf Fraktionen eine breite gesellschaftliche Debatte zum Thema gefordert. Der Berufsverband niedergelassener Pränatalmediziner spricht sich für eine eng an die Indikation und weitere Bedingungen gebundene Anwendung der Tests aus.
LINK-TIPP
Ein Dossier von „Der Hausarzt“ stellt verschiedene Sichtweisen auf das Thema vor: https://hausarzt.link/T1wPa