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HochschulzulassungNeuer Staatsvertrag für Medizinstudium

Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich auf einen neuen Staatsvertrag zur Hochschulzulassung geeinigt.

Der Zugang zum Medizinstudium ändert sich.

Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben dem neuen Staatsvertrag zur Hochschulzulassung zugestimmt. Das teilte Manuela Schwesig (SPD), Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, im März mit. Der Vertrag regelt die Zulassung für die Studienfächer Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie neu. Demnach können Länder bis zu 20 Prozent der Studienplätze vorab an künftige Landärzte oder beruflich Qualifizierte ohne Abitur vergeben. Die restlichen Plätze werden nach unterschiedlichen Kriterien verteilt. Bereits im Dezember hatten sich die Länder auf entsprechende Quoten geeinigt (s. u.).

Die Reform der Zulassung war nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht Ende 2017 das bisherige Verfahren in Teilen als verfassungswidrig eingestuft und daher vom Gesetzgeber Neuregelungen bis Ende 2019 gefordert hatte (Der Hausarzt 1/18).

So sieht die Zulassung zum Medizinstudium künftig aus: https://hausarzt.link/vLNmm

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