Berlin. In seiner Sitzung am Freitag (12. April) hat der Bundesrat das unter Ärzten umstrittene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) gebilligt, das gesetzlich Versicherten schnellere Arzttermine garantieren und die ärztliche Versorgung auf dem Land verbessern soll. Der Bundestag hatte das Vorhaben Mitte März verabschiedet und zugleich umfassende Änderungen an dem ursprünglichen Regierungsentwurf beschlossen. In letzter Minute wurden damit noch entscheidende Neuerungen für Hausärzte entschieden.
In einer begleitenden Entschließung kritisierte der Bundesrat, dass die Änderungen mit den Länder im Vorfeld nicht erörtert worden sind. Außerdem warnt er vor dem zusätzlichen bürokratischen Aufwand, den einige der neuen Regelungen mit sich bringen. Sie stünden dem Ziel einer schnelleren Versorgung entgegen.
Auf die Skepsis der Länder stößt auch die mit dem Gesetz einhergehende Tendenz, Aufgaben im Gesundheitsbereich auf die Ebene des Bundes zu verlagern. Gerade die föderale Struktur sichere die passgenaue Versorgung, mahnen sie.
Deutliche Kritik übt der Bundesrat an den neuen Regelungen zur Versorgung ärztlicher Praxen mit saisonalen Grippeimpfstoffen. Da bei den Planungen nicht alle Bedarfe berücksichtigt worden seien, garantierten sie keine ausreichende und flächendeckende Versorgung. Zudem seien sie aus verschiedenen Gründen nicht praxistauglich. Konkret bemängelt der Bundesrat, dass den Herstellern der Grippeimpfstoffe keinerlei Vorgaben zu Menge und Preis gemacht werden. Entscheidende und für die Versorgungssicherheit zentrale Fragen würden so dem freien Spiel der Kräfte überlassen.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll überwiegend am Tag darauf in Kraft treten; zuletzt wurde dafür der 1. Mai anvisiert.