Eltern in Thüringen können sich künftig bis zu 36 Monate nach der Geburt ihres Kindes vom Notdienst befreien lassen. Einen entsprechenden Beschluss hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Thüringen Ende Februar gefasst, die Notdienstordnung wird demnach zum 1. April geändert, erklärt KV-Sprecher Veit Malolepsy gegenüber “Der Hausarzt”. Bislang waren allein Mütter nach der Geburt 18 Monate vom Notdienst befreit.
Die neue Regelung gilt sowohl für Mütter (ab Vorliegen der ärztlichen Bescheinigung der Schwangerschaft) als auch Väter (ab dem Tag der Geburt). Auch Eltern von Pflege- und Adoptivkindern können sich befreien lassen, so Malolepsy. Den entsprechenden Antrag stellen Eltern über die Notdienst-Service GmbH der KV. Sind beide Elternteile notdienstpflichtig, so können sie sich die 36 Monate frei aufteilen.
Der Hausärzteverband Thüringen bewertet die Reform positiv, erklärte Vorsitzender Dr. Ulf Zitterbart. Im Vorfeld der Entscheidung betonte er die Notwendigkeit, dass die Befreiung freiwillig bleiben müsse (“Der Hausarzt”4). Dies ist explizit der Fall.
Im Zuge der Notdienstreform wird in Thüringen darüber hinaus ein Urteil des Bundessozialgerichts umgesetzt: Es hatte Ende vergangenen Jahres entschieden, dass ermächtigte Krankenhausärzte nicht zum Bereitschaftsdienst herangezogen werden dürfen (https://hausarzt.link/8WKrt).