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Extrabudgetäre Vergütung(Nicht nur) Grund zur Freude

Ulrich Weigelt: "Wichtige Themen wie die ambulanten Kodierrichtlinien oder die Reform des Morbi-RSA werden uns weiter beschäftigen."

Nach zähem Ringen hat das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) nun die Zustimmung des Bundestages gefunden. Endlich, so möchte man sagen, können wir einen Haken daran machen – zumindest teilweise. Zwar bleibt der massive Eingriff der Politik in die ärztliche Praxis bestehen und auch von einer Aufhebung der Budgets oder dem Wegfall von Regressen kann keine Rede sein.

Trotzdem konnten wir einige für Hausärztinnen und Hausärzte positive Aspekte durchsetzen. Dazu gehören beispielsweise die zusätzliche extrabudgetäre Vergütung für die Behandlung neuer Patienten sowie die Anpassung der Vergütung für die Vermittlung von Facharztterminen. Dem hierfür anfallenden Aufwand wird jetzt zumindest annähernd Rechnung getragen. Denn es Bedarf mehr als nur eines einfachen Telefonanrufs. Die ursprüngliche Vergütung v

Ausdrücklich zu begrüßen ist außerdem die Stärkung der hausärztlichen Versorgung durch die Verpflichtung der Kassen, ihren HZV-Versicherten spezielle Bonustarife anzubieten. So können die Patienten nicht nur medizinisch, sondern auch wirtschaftlich von der Versorgung durch uns Hausärztinnen und Hausärzte profitieren. Und die Fortgeltungsregelung für gekündigte HZV-Verträge sorgt dafür, dass die Patienten dauerhaft geschützt werden.

Bei allen positiven Entwicklungen bleibt jedoch nach wie vor viel Schatten in der Gesetzgebung. Wichtige Themen wie die ambulanten Kodierrichtlinien oder die notwendige Reform des Morbi-RSA werden uns weiter beschäftigen. Der Verteilungskampf der Kassen untereinander darf keinesfalls auf dem Rücken von Ärztinnen und Ärzten und deren Patientinnen und Patienten ausgetragen werden.

Mit kollegialen Grüßen

Ulrich Weigeldt

Bundesvorsitzender Deutscher Hausärzteverband e. V.

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