Die neue Version ist ab 1. April einzusetzen, erinnert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Künftig sei auf den ersten Blick ersichtlich, ob eine genehmigungsfreie oder genehmigungspflichtige Fahrt verordnet wird. Durch diese Neuerung könne auch der Patient schnell erkennen, ob er im Vorfeld eine Genehmigung seiner Krankenkasse einholen muss, erklärt die KBV.
Aber: Die kurzfristig eingeführte und seit Jahresbeginn geltende Regelung, dass bestimmte pflegebedürftige und schwerbehinderte Patienten bei Taxi- und Mietwagenfahrten keine Genehmigung ihrer Krankenkasse mehr einholen müssen (“Der Hausarzt” 20/2018), konnte “aufgrund langer Vorlaufzeiten bei Krankenkassen und Transportunternehmen” noch nicht berücksichtigt werden. Sie soll bei der nächsten Überarbeitung des Formulars umgesetzt werden. Bis dahin gilt der KBV zufolge folgende Übergangsregelung: Ärzte und Psychotherapeuten kreuzen zwar weiterhin an, dass es sich um eine genehmigungspflichtige Taxi- oder Mietwagenfahrt handelt. Der Patient braucht die Genehmigung aber nicht einholen, sondern kann die Verordnung, so wie sie ist, bei Fahrtbeginn dem Transportdienst überreichen.