Hamburg/Kiel. Ein neuer Service für Krankschreibungen per WhatsApp stößt bei Ärztevertretern auf Kritik. Die Ärztekammern in Hamburg und Schleswig-Holstein raten von der Nutzung des Online-Angebots eines Hamburger Start-ups ab – “allein schon aus datenschutzrechtlichen Gründen”, wie der Ärztliche Geschäftsführer der schleswig-holsteinischen Kammer, Carsten Leffmann, jüngst der Deutschen Presse-Agentur sagte. Ähnlich äußerte sich Nicola Timpe von der Ärztekammer Hamburg. Zudem müsse die rechtliche Grundlage des Online-Angebots noch geklärt werden, sagte sie. Auch könne es sein, dass Arbeitgeber eine solche Krankschreibung nicht anerkennen.
Die Firma AU-Schein bietet seit der Woche vor Weihnachten Erkälteten Krankschreibungen per WhatsApp für neun Euro an. Für die Krankschreibung muss im Internet zunächst ein Formular ausgefüllt werden, in dem die klassischen Erkältungssymptome abgefragt werden. Die weitere Kommunikation mit einer Ärztin – inklusive persönlicher Daten und Foto der Versichertenkarte – erfolge dann über den verschlüsselten Messenger-Dienst und entspreche damit auch der Datenschutz-Grundverordnung, sagte Firmengründer Can Ansay.
Möglich sei dieses Angebot durch die im vergangenen Jahr erfolgte Lockerung des sogenannten Fernbehandlungsverbots. Auch müssten die Krankschreibungen Rechtsgutachten zufolge von den Kassen anerkannt werden, selbst wenn diese von einer Privatärztin ohne Kassenzulassung ausgestellt würden, sagte der Gründer.
Nachfrage hält sich in Grenzen
Die Nachfrage sei bisher jedoch “eher zögerlich”, sagte Ansay. Von den ersten zwölf Patienten hätten alle eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten, davon zwei allerdings erst nach weiteren Nachfragen der für seine Firma tätigen Ärztin. Bei den Nutzern habe es sich größtenteils um Menschen aus dem Großraum Hamburg und Schleswig-Holstein gehandelt. “Einer kam aus Berlin.”
Ansay verwies auf die Berufsordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein, die im Gegensatz zur Muster-Berufsordnung der Bundesärztekammer einen weitreichenderen Einsatz der Telemedizin zulasse. Deshalb fahre seine Ärztin, die über keine eigene Praxis und auch keine kassenärztliche Zulassung verfüge, täglich von Hamburg über die Landesgrenze nach Schleswig-Holstein, um dort die Online-Krankschreibungen zu bearbeiten.
Fernbehandlung versus Ferndokumentenausstellung
Eine Krankschreibung via WhatsApp habe die Kieler Kammer bei der Regelung der Berufsordnung nicht im Auge gehabt, sagte Leffmann. “Ich sehe schon einen Unterschied zwischen einer Fernbehandlung und der Fernausstellung eines Dokuments.” Zudem gebe es bereits sichere technische Lösungen speziell für die Telemedizin, die in Zukunft weiter ausgebaut werden müsse. “Von den Angeboten global agierender Unternehmen wie WhatsApp oder Skype rate ich in diesem Zusammenhang aber ab.”
Timpe warnte, dass misstrauische Arbeitgeber die Anerkennung einer mittels WhatsApp ausgestellten Krankschreibung verweigern könnten. “Dann muss das letztendlich vor einem Arbeitsgericht entschieden werden.” Ansay zufolge haben Umfragen ergeben, dass bisher schon unter den Krankgeschriebenen “circa zehn Prozent Blaumacher” sind. “Inklusive Dunkelziffer dürfte der Anteil bei 20 Prozent liegen.” Um Tricksereien keinen Vorschub zu leisten, sei sein Angebot auf maximal zwei Krankschreibungen pro Jahr beschränkt. Letztlich gelte aber für Whatsapp wie für den Arztbesuch: “Jeder Patient, der bewusst falsche Angaben macht, begeht einen Betrug.”
Quelle: dpa/lno