Weimar. Die Regelungen für den ärztlichen Bereitschaftsdienst außerhalb der Praxissprechzeiten müssen in Thüringen geändert werden. Grund ist ein Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG), wie die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Thüringen auf Anfrage mitteilte. Die Vertreterversammlung der KV Thüringen will die jetzige Regelung einem Sprecher zufolge voraussichtlich im Frühjahr ändern.
Das BSG hatte am Mittwoch (12.12.) entschieden, dass ermächtigte Krankenhausärzte nicht zum Bereitschaftsdienst herangezogen werden dürfen. Das sind Mediziner, die neben ihrer Tätigkeit am Krankenhaus auch ambulant Patienten behandeln dürfen und damit ebenso wie niedergelassene Ärzte KV-Mitglieder sind.
Quelle: dpa/th