Hannover. Die Ärztekammer Niedersachsen hat Ende November den Zugang für interessierte Quereinsteiger in die Allgemeinmedizin klarer gefasst. Dazu stimmte die Kammerversammlung der Richtlinie zur Anerkennung gleichwertiger Weiterbildungen im Gebiet Allgemeinmedizin zu. So soll die Qualität in der Versorgung erhalten bleiben, betonte Vizepräsidentin Marion Renneberg. Die Richtlinie ist bereits seit Beschlussfassung in der Kammerversammlung (24. November) in Kraft.
Der Quereinstieg setzt demnach eine Facharztanerkennung in einem Fachgebiet der unmittelbaren Patientenversorgung, einen zeugnisbasierten Nachweis aller Weiterbildungsinhalte für Allgemeinmedizin sowie eine 80stündige Kurs-Weiterbildung in Psychosomatischer Grundversorgung voraus. Die Kernanforderung besteht in einer 24-monatigen Weiterbildung in Allgemeinmedizin bei einem ermächtigten Facharzt für Allgemeinmedizin und dem zeugnisbasierten Nachweis aller Weiterbildungsinhalte nach Maßgabe der Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung.
„Die Kompetenzen des Quereinsteigers in Form seiner fünf- bis sechsjährigen abgeschlossenen Weiterbildung in einem anderen Fach können die dreijährige strukturierte Weiterbildung im Rahmen der Facharztausbildung für Allgemeinmedizin ersetzen“, erklärte Uwe Lange, stellvertretender Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses.
Die Hausärzteverbände in Niedersachsen befürworten den Beschluss und sehen ihre jahrelangen Bestrebungen bestätigt, dass dem Facharzt für Allgemeinmedizin hohe Qualitätsmaßstäbe zugrunde liegen. “Diese Richtlinie soll vor allem dazu dienen, den an einem Quereinstieg interessierten fachärztlichen Kolleginnen und Kollegen einen klar geregelten Zugang zu ermöglichen – eine unserer Meinung nach folgerichtige Antwort auf die entsprechende Nachfrage für den Facharzt Allgemeinmedizin aus dem Bereich der Fachgebietsärzte, in der wir eine wachsende Attraktivität des Hausärzteberufs sehen”, erklärt der Landesvorsitzendende des Hausärzteverbands in Niedersachsen, Dr. Matthias Berndt. Erfreulicherweise habe die Kammerversammlung in Niedersachsen nach intensiver Vorarbeit von Marion Renneberg, Uwe Lange, Ruben Bernau und weiteren die klare Vorgabe der 24 Monate als Richtlinie für die Weiterbildung im Rahmen des Quereinstiegs übernommen, so Berndt. Eine Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen des Kompetenzzentrums zur Förderung der Weiterbildung Allgemeinmedizin Niedersachsen (KANN) wird von den Hausärzteverbänden in Niedersachsen empfohlen.
Für kurzfristige Nachfragen steht in Niedersachsen die Abteilung Weiterbildung der Ärztekammer als erster Ansprechpartner zur Verfügung (Tel.: 0511/ 380-2225). Darüber hinaus arbeitet der Hausärzteverband Niedersachsen bereits an einer Website zum Quereinstieg Allgemeinmedizin, um möglichst schnell alle Informationen und praktische Hinweise auf einen Blick zur Verfügung stellen zu können.