Berlin. Als nunmehr dritter Anbieter von Konnektoren für die Anbindung von Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI) ist die österreichische Firma RISE auf den Markt getreten. Das Gerät habe von der gematik die Zulassung für den sofortigen Rollout erhalten, teilte das Unternehmen am Mittwoch (7. November) mit. Eigenen Angaben zufolge werde ab sofort ausgeliefert. 2018 sollen noch „deutlich über 18.000 Konnektoren“ gefertigt werden, kündigte Dr. Peter Wölfl, Co-Leiter der Gruppe Health-IT der RISE, an.
Neben dem Konnektor der CompuGroup Medical (CGM) und dem der Deutschen Telekom, der im Sommer die Zulassung erhalten hat, haben Hausärzte damit drei Geräte zur Auswahl.
Der Konnektor – essenzieller Baustein für die TI-Anbindung – ist mit einem Router vergleichbar. Er stellt ein sogenanntes virtuelles privates Netzwerk (VPN) her, in dem elektronische Anwendungen völlig abgeschirmt vom sonstigen Internet genutzt werden können. Dass der Konnektormarkt lange stockte und es zu Lieferengpässen der Industrie kam, hatte in den vergangenen Monaten immer wieder für Ärger und nicht zuletzt für eine Fristverlängerung der Finanzierungsvereinbarung gesorgt. Auch RISE hatte im April noch einen Marktstart im Juni anvisiert.
Wie entwickeln sich die Kosten?
Die gematik hatte RISE im April vergangenen Jahres beauftragt, einen Konnektor zu entwickeln, um mehr Marktvielfalt zu erreichen. In Österreich betreibt das Unternehmen Konnektoren seit 2005 im Umfeld von über 12.000 Praxen.
Es wird davon ausgegangen, dass die Preise für die Telematikanbindung mit der neuen Marktbewegung deutlich sinken könnten. Zur geplanten Preisentwicklung in den kommenden Quartalen konnte RISE kurz nach Erhalt der Zulassung auf Anfrage noch keine Auskunft geben. Jedoch spricht auch dir Finanzierungsvereinbarung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband dafür, dass hier Änderungen auf Ärzte zukommen: Demnach soll in Sachen Kostenerstattung für Arztpraxen nachverhandelt werden, sobald der Konnektor von RISE am Markt für alle Arztpraxen verfügbar ist.
Bundestag gibt grünes Licht für Fristverlängerung
Neu gesetzt wurde unterdessen auch die First, zu der Ärzte die Komponenten für die TI-Anbindung bestellen müssen, um das Risiko von Honorarkürzungen zu umgehen. Am Freitag (10. November) hat der Bundestag das Pflegepersonalstärkungsgesetz verabschiedet. In dem rund 150-seitigen Gesetzentwurf versteckt sich auch ein Passus zur TI: Arztpraxen müssen demnach bis zum 31. März 2019 alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur (TI) bestellen und dies ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) nachweisen, um keine Honorarkürzungen zu riskieren. Bis zum 30. Juni 2019 muss der Anschluss an die TI erfolgt sein.
Bislang hätten alle Praxen bis zum Jahresende an die TI angeschlossen sein müssen. Der Gesetzgeber hatte diesen Termin schon einmal um ein halbes Jahr verschoben. Nach Protesten der Ärzteschaft hatten die Fraktionen von Union und SPD ihren Antrag zur Verlängerung der Frist in letzter Minute geändert. Dieser sah zunächst vor, dass Arztpraxen bis zum Jahresende die technische Ausstattung hätten vertraglich vereinbaren müssen.
Der nun gewährte Aufschub um drei Monate sei zumindest eine leichte Verbesserung, betonte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Voraussetzung, dass die Ärzte bestellen könnten, bleibe weiterhin, dass die Industrie die passende Technik bereitstelle.
Die KBV hatte sich in den vergangenen Wochen wiederholt dafür ausgesprochen, die Bestellpflicht für die Konnektoren komplett zu streichen. Die Verlängerung um drei Monate könnte vor diesem Hintergrund als Kompromiss gewertet werden. Auch der Deutsche Hausärzteverband hatte wiederholt betont, dass Ärzte auf den Kosten für die Anbindung ihrer Praxis nicht sitzenbleiben dürften.