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BiosimilarsInstrumente der Steuerung greifen nur langsam

Die Verordnungen von günstigen Biosimilars statt teuren Biologika schwanken je nach KV-Region erheblich. Das liegt nicht nur am Willen der Ärzte.

Nachdenklicher Blick: Was wird er verordnen, ein Original oder ein Biologikum?

Günstige Biosimilars, biologisch hergestellte Nachahmerprodukte von Biologika, verordnen Ärzte in den einzelnen Regionen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) unterschiedlich häufig. Das geht aus dem aktuellen Arzneiverordnungs-Report hervor, den das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) und die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) jüngst gemeinsam veröffentlicht haben.

Die durchschnittliche Verordnungsquote für Biosimilars lag 2017 demnach in Baden-Württemberg bei 18,8 Prozent, in Westfalen-Lippe dagegen bei 33,4 Prozent.

Rund 41,3 Milliarden Euro wurden 2017 im gesamten Arzneimittelmarkt umgesetzt. Rund 600 Millionen Euro davon entfielen auf die Biosimilars. Lediglich 170 Millionen Euro konnten darüber für die gesetzliche Krankenversicherung eingespart werden.

Das Sparpotenzial der Biosimilars ist damit nicht ausgeschöpft. “Weitere 279 Millionen Euro könnten durch den konsequenten Einsatz der preisgünstigsten Biosimilars gehoben werden”, sagt AkdÄ-Vorsitzender Prof. Wolf-Dieter Ludwig.

Die Gründe dafür seien neben dem nicht immer seriösen Marketing der pharmazeutischen Unternehmer für ihre umsatzstarken Originalpräparate vor allem die Unkenntnis der Ärzte hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen für die in zentralisierten Verfahren zugelassenen Biosimilars (s. Interview).

Westfalen-Lippe liegt vorn

Für den aktuellen Report wurden speziell die Verordnungen der Biosimilars mit den Wirkstoffen Etanercept und Infliximab ausgewertet (s. Tab. 1). Die KV Westfalen-Lippe (KVWL) ist demnach Spitzenreiter. Dort niedergelassene Ärzte verschrieben zu 46,12 Prozent ein Biosimilar für Etancerpt und zu 59,65 Prozent ein Biosimilar für Infliximab.

Die KV Niedersachsen (KVN) kommt mit ähnlich guten Werten – 37,25 Prozent für Etanercept und 52,55 Prozent für Infliximab – auf Platz zwei. Sachsen, Berlin und Baden-Württemberg versammeln sich dagegen auf den hinteren Plätzen.

So liegen in der KV Sachsen die Verordnungen für Biosimilars mit Etanercept bei 9,8 Prozent, für Biosimilars mit Infliximab bei 18,77 Prozent, in Berlin bei 12,35 Prozent und 23,34 Prozent, in Baden-Württemberg bei 18,30 Prozent und 23,73 Prozent. Woran liegt das?

Nachfragen in einzelnen KVen zeigen, dass diese den Umgang mit Biosimilars sehr unterschiedlich thematisieren. Zum anderen beeinflussen weitere Steuerungsinstrumente wie etwa Zielquoten oder Rabattverträge das Geschehen.

Jens Flintrop, Pressesprecher der KVWL, verweist beispielsweise darauf, dass in seiner Region die Ärzte “regelmäßig objektiv zum Thema Biosimilars” aufgeklärt werden. Sie erhalten darüber hinaus fortlaufend individuelle Informationen, wie sich ihre Biosimilar-Verordnungen entwickeln.

Zudem seien spezielle Arzneimittelvereinbarungen mit den Kassen ausgehandelt worden, die für “positiven Rückenwind” sorgten.

Mit der Barmer sei 2013 etwa eine Zusammenarbeit vereinbart worden, um die Verordnungen der Biosimilars auszubauen und zugleich den Ärzten Sicherheit bei der Verordnung dieser Nachahmer-Arzneimittel zu geben.

Zielquoten für Biosimilars

Detlef Haffke, Pressesprecher der KVN, berichtet, dass im vergangenen Jahr erstmals mit den Verbänden der Krankenkassen eine Arzneimittelzielvereinbarung abgeschlossen worden sei. Die Vereinbarung setze unter anderem auch auf Zielquoten für jede einzelne Fachgruppe, um eine wirtschaftliche Versorgung mit Arzneimitteln zu gewährleisten.

Dermatologen müssen sich beispielsweise an einer Biosimilarquote für Etanercept und Infliximab von 59,44 Prozent orientieren, für Gastroenterologen liegt die Quote bei 82,64 Prozent für Infliximab.

Rabattverträge für Originale

Zielquoten gibt es für 2018 auch in der KV Baden-Württemberg (KVBW) – für die Rheumatologen liegen sie bei 20 Prozent und für die Gastroenterologen bei 15 Prozent Biosimilar-Anteil.

Dass die Biosimilar-Verordnungen bislang relativ niedrig sind, hat für KVBW-Pressesprecherin Swantje Middeldorff “gute Gründe”: “Es gab seit Jahren in Baden-Württemberg sehr viele Rabattverträge für die Original-Präparate.”

Bei den Verordnungen die Wirtschaftlichkeit im Blick zu haben, sei richtig und wichtig. “Aber das ist natürlich auch relativ, wenn es viele Rabattverträge für die Originale gibt”, sagt sie.

Auch Katharina Bachmann-Bux, Pressesprecherin bei der KV Sachsen, betont, dass die Rabattverträge für Originale und bestimmte Biosimilars das Verordnungsverhalten beeinflussen: “Es ist wichtig für die Ärzte, dass sie die betreffenden Patienten kontinuierlich mit demselben Präparat versorgen können und nicht ständig – je nach Vertragssituation der einzelnen Krankenkassen – wechseln müssen.”

Dass Sachsen bei den Biosimilar-Quoten im KV-Vergleich schlecht abschneidet, möchte sie so nicht stehen lassen. So zeige sich beim Wirkstoff Erythropoetin beispielsweise, dass die sächsischen Onkologen deutlich mehr Biosimilars verschrieben als jene in Thüringen (50,89 Prozent) oder in Baden-Württemberg (34,74 Prozent).

Auch die aktuellen Daten aus dem ersten Halbjahr 2018 belegten, so Bachmann-Bux, dass die Ärzte inzwischen mehr Biosimilars mit dem Wirkstoff Etanercept verordnet hätten und die KV Sachsen somit ins Mittelfeld aufgestiegen sei.

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