Berlin. Aus dem Ausland zugezogene Schüler müssen sich in Berlin künftig generell einem Gesundheitscheck unterziehen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss der Senat im Oktober. Bisher gilt die Untersuchungspflicht nur für Schulanfänger. Die Tests sollen dabei helfen, mögliche Beeinträchtigungen beim Lernen frühestmöglich zu erkennen, sagte Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD). Schüler würden außerdem auf Infektionskrankheiten und Impfstatus überprüft.
Die Untersuchung sei bereits Praxis in vielen Bezirken, so Scheeres. Sie verwies auf die Willkommensklassen mit Flüchtlingen. Mit dem Gesetz solle aber ausgeschlossen werden, dass sie zufällig stattfänden.
Der vom Senat beschlossene Entwurf sieht eine Reihe weiterer Änderungen im Schulgesetz vor, die im Januar 2019 in Kraft treten sollen. So sollen Gemeinschaftsschulen im Schulsystem regelhaft verankert werden. Seit zehn Jahren gibt es diesen Schultyp im Rahmen eines Pilotversuchs.
Zudem sollen Menschen mit Behinderung besser integriert werden: Sogenannte inklusive Schwerpunktschulen werden mit dem Gesetz festgeschrieben und ausgebaut. Das sind spezielle Kompetenzzentren für bestimmte Förderschwerpunkte, in denen behinderte und nichtbehinderte Kinder zusammen lernen. Bisher gibt es 16 dieser Schulen, 36 seien angepeilt.
Quelle: dpa/bb