Für den Einstieg in die hausarztzentrierte Versorgung (HZV) haben der Hausärzteverband Rheinland-Pfalz und die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bereits vor einigen Jahren einen Rahmenvertrag abgeschlossen, dessen Umsetzung und Abrechnung durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) erfolgt.
Mit dem neuen Versorgungsmodul “Basisversorgung bei Multimorbidität / chronischen Erkrankungen” haben die Vertragspartner diesen nun ergänzt und somit das Angebot für eine flächendeckende HZV im Land erweitert.
Im Gegensatz zum sogenannten Add-On-Modul ist das neue Versorgungsmodul ein Bereinigungsvertrag: Hausärzte erbringen ihre Leistungen im Rahmen des neuen HZV-Versorgungsmoduls und rechnen über das Rechenzentrum des Hausärzteverbands (HÄVG RZ GmbH) ab.
Kern des Moduls sind Betreuungs- sowie Beratungsleistungen für chronisch kranke Patienten, die oft eine besondere und intensivierte hausärztliche Unterstützung bei der Bewältigung ihrer krankheitsbedingt schwierigen Lebenssituation benötigen.
Zudem werden den Hausärzten der Aufwand für die VKA-Pharmakotherapie und Pauschalen für den Weg zum Patienten vergütet.
Die einfache Abrechnung der wenigen pauschalierten Positionen im Rahmen des Moduls erfolgt losgelöst von der KV über die HÄVG RZ GmbH.
Die wesentlichen Vorteile des Versorgungsmoduls “Basisversorgung bei Multimorbidität / chronischen Erkrankungen” sind:
- Einfache Vergütungsstruktur in festen Euro-Preisen: Beispielsweise durch die Betreuungspauschalen P2 und P3 (s. Tab. 1) sind viele hausärztliche Leistungen abgedeckt, sodass die aufwändige Dokumentation von einzelnen EBM-Ziffern erheblich reduziert ist (vgl. EBM-Ziffernkranz, Anhang 2 zu Anlage 3a des HZV-Vertrags).
- Schnellere Vergütung: Sie erhalten Ihr HZV-Honorar in der Regel bereits am Ende des Folgequartals und somit deutlich schneller als bei einer Abrechnung über die KV.
Die Teilnahme von Hausärzten und die Einschreibung von Patienten sind ab sofort mit den entsprechenden Einschreibeunterlagen möglich. Diese Unterlagen erhalten Hausärzte in Rheinland-Pfalz, sobald ihr Teilnahmeantrag von der HÄVG bestätigt wurde.