Zum 1. Oktober sind zwei neue Formulare eingeführt worden, die in der Praxis vorgehalten werden müssen. Das Formular 64 dient der Verordnung medizinischer Vorsorge für Mütter und Väter und das Formular 65 der Bescheinigung der ggf. nötigen Mitbehandlung eines Kindes (“Der Hausarzt” 9).
Die Verordnung medizinischer Vorsorgeleistungen für Mütter und Väter oder von Mutter-/Vater-Kind-Kuren wurde zum 1. Oktober bundesweit vereinheitlicht. Damit soll der Aufwand sinken, da die bislang unterschiedlichen Formulare entfallen, die Krankenkassen oder Anbieter der Vorsorgeleistungen ausgegeben haben.
Kommentar
Das neue Formular 65 kann man ebenso bei einer Reha-Verordnung für Mütter und Väter zu Lasten der Krankenkasse verwenden.
Die neuen Formulare kann man über die Kassenärztliche Vereinigung oder direkt bei der Druckerei bestellen. Seit 1. Oktober sind sie außerdem in den Praxisverwaltungssystemen (PVS) hinterlegt.