Leser S. fragt: Unsere Allgemeinarztpraxis betreut ein großes Pflegeheim, das über mehrere Wohnbereiche verfügt, zum Beispiel gibt es eine Abteilung für Demenzerkrankte sowie immobile Bewohner. Bei angeforderten Hausbesuchen ist die Abrechnung der Nr. 01415 EBM möglich. Welche Ziffer kommt in Betracht, wenn ich in mehrere Abteilungen des Pflegeheims gerufen werde? Erneut 01415 oder 01413 EBM?
Dr. Gerd Zimmermann antwortet: Nach einschlägiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) muss für einen vollen Hausbesuch ein eigener Briefkasten, eine eigene Klingel und eine Kochgelegenheit vorhanden sein. Ist dies nicht der Fall, kann ab dem zweiten Patienten nur die Nr. 01413 EBM berechnet werden.