Erfurt. Mitglieder des Vorstands der Bundesärztekammer (BÄK) sowie Abgeordnete des Deutschen Ärztetages veröffentlichen künftig ihre „berufspolitischen Interessenwahrnehmungen” auf der BÄK-Internetseite. Dies sieht ein Antrag des BÄK-Vorstands vor, den der Deutsche Ärztetag am Donnerstag (10. Mai) verabschiedet hat. Die Veröffentlichung der Interessenskonflikte erfolgt demnach jedoch explizit nur auf freiwilliger Basis.
Ein Änderungsantrag, die Offenlegung verpflichtend zu machen, wurde am Donnerstagmorgen abgelehnt. “Wobei wir die Offenlegung für uns als verpflichtend erachten”, betonte BÄK-Präsident Prof. Frank Ulrich Montgomery.
Offengelegt werden laut Antrag
- Name
- (Landes-)Ärztekammer
- Tätigkeitsbereich
- Fachgebiet
- Funktionen in der Landesärztekammer und Bundesärztekammer
- Angaben über Mitgliedschaften in Organisationen, die unmittelbar im Zusammenhang mit dem Amt eines Abgeordneten bzw. eines Vorstandsmitglieds und/oder seiner ärztlichen Tätigkeit stehen
Allgemeine Mitgliedschaften, etwa in Sportvereinen, Parteien oder Religionsgemeinschaften, müssen darüber hinaus nicht genannt werden.
Ziel des Verfahrens zur Offenlegung von Interessenwahrnehmungen ist, „transparent die Aktivitäten der gewählten Amtsträgerinnen und -träger zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben darzustellen und das Vertrauen (…) zu stärken”, heißt es. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Ärztetag verschiedene Anträge zu dem Thema beraten.
Abgestimmt wurde in Änderungsanträgen über die Frage, inwiefern Unternehmensbeteiligungen angegeben werden müssen. Die verabschiedete Fassung: “Unternehmensbeteiligungen undNebeneinkünfte sind anzugeben, wenn eine Tätigkeit für Unternehmen imGesundheitswesen besteht.”