Gewalt gegen Ärzte – ein zunehmendes Problem in Praxen
Der Deutsche Ärztetag „appelliert an Politik und Gesellschaft, mehr Anstrengungen zum Schutz von Ärztinnen und Ärzten, medizinischem Personal sowie Rettungskräften zu unternehmen”, heißt es in einem Antrag. Ärzte sollen in den neuen Straftatbestand “Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 115 StGB)” aufgenommen werden. Im vergangenen Mai war bereits der Schutz von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften verstärkt worden. Tätliche Angriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungsdienstmitarbeiter erhalten seither ein höheres Strafmaß. Ärzte und ihr medizinisches Personal sind bislang jedoch nicht berücksichtigt.
Der Ärztemonitor 2018, die jüngste Befragung von rund 11.000 Niedergelassenen durch Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und NAV-Virchow-Bund, zeigt die Bedeutung: Im vergangenen Jahr wurden demnach im Mittel 288 Mal täglich Ärzte körperlich attackiert und 2600 Mal beleidigt. Jeder vierte Mediziner sei schon einmal von einem Patienten geschlagen worden.
Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche – Rechtssicherheit für Ärzte
Der Deutsche Ärztetag hat sich gegen eine Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a ausgesprochen. Anstatt das darin festgehaltene Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche abzuschaffen, sollen neutrale Information, individuelle Beratung und Hilfeleistung für Frauen in Konfliktsituationen gestärkt werden. Im Zentrum: Rechtssicherheit für Ärzte. Mehr dazu.
Ehrenamt – mehr Vergütung für eine Praxisvertretung
Der Deutsche Ärztetag fordert Arbeitgeber auf, Ärzte in ihrem aktiven ehrenamtlichen Engagement in der ärztlichen Selbstverwaltung und in der Berufspolitik zu unterstützen. „Hierfür benötigen Ärztinnen und Ärzte, im Besonderen jüngere Kolleginnen und Kollegen, Rahmenbedingungen, die das Ausüben eines Ehrenamtes ermöglichen”, heißt es in einem einstimmig verabschiedeten Antrag. Ein Kriterium: Flexibilität der Arbeitszeit.
Anne Gräfin Vitzthum von Eckstädt (Baden-Württemberg) plädierte darüber hinaus dafür, auch mit einer entsprechenden Vergütung Anreize zu setzen. Die Vertreterversammlung der KV Baden-Württemberg habe einen Altersdurchschnitt von 63; um hier entgegenzuwirken, sei jüngst eine höhere Vergütung beschlossen worden. „Wenn ich, die ihre Einzelpraxis jedes Jahr für den Deutschen Ärztetag schließt, lege ich drauf. Das darf auch mal gesagt werden”, betonte von Eckstädt in ihrem Redebeitrag. „Wir leisten nicht nur ein Ehrenamt. Wir sind ärztliche Sachverständige, die den Karren ziehen.”
Anerkennung ausländischer Abschlüsse – Nachschärfen an aktuellem Prozedere
Ausländische Mediziner sollen künftig eine Prüfung analog zum dritten Staatsexamen (M3-Prüfung) ablegen, bevor sie in Deutschland eine Approbation erhalten können. Eine entsprechende Forderung an den Gesetzgeber hat der 121. Deutsche Ärztetag in Erfurt am Donnerstag mit großer Mehrheit beschlossen. Derzeit arbeiten rund 50.000 ausländische Ärzte in der Bundesrepublik, jeder zweite aus Ländern außerhalb der EU. Innerhalb der EU gelten Facharztdiplome als gleichwertig und werden in der Regel automatisch anerkannt. Nach Ansicht der Delegierten reicht das derzeitige Prozedere aber nicht aus, um einen deutschen Facharztstandard nachzuweisen. Mehr dazu.
Gesundheitspolitik – Praxisalltag soll im Blick bleiben
Die Delegierten des Deutschen Ärztetags haben am Donnerstag (10. Mai) deutlich an die Politik plädiert, bei Entscheidungen den Praxisalltag zu berücksichtigen und der ärztlichen Selbstverwaltung Freiräume zu lassen. Dies wird auch im einstimmig verabschiedeten Leitantrag “Mit Sachverstand Versorgung gestalten” deutlich, der eine Fülle sozial- und berufspolitischer Themen aufgreift.
An der geplanten Ausweitung der Mindestsprechstundenzahl von 20 auf 25 Stunden pro Woche wurde in diesem Zusammenhang deutliche Kritik geübt. „Dies als Ziel im Koalitionsvertrag zu formulieren, konterkariert den ärztlichen Arbeitsalltag”, heißt es in einem Antrag. Auch der Deutsche Hausärzteverband hatte hier klare Kritik: Die Erhöhung der Sprechstundenzahl “wäre ein unnötiges bürokratisches Regularium und ein negatives Signal für den hausärztlichen Nachwuchs”, betonte Bundesvorsitzender Ulrich Weigeldt. Eine Umfrage von „Der Hausarzt” zeigte, dass ein großer Teil der Leser bereits heute deutlich mehr als 20 Stunden Sprechstundenzeit pro Woche anbietet.
Weiterer Kritikpunkt: der „deutliche Kompetenzzuwachs der Bundesländer in originären Zuständigkeitsbereichen der Selbstverwaltungen”, etwa im Bereich der Bedarfsplanung durch neue Antrags- und Beratungsrechte der Länder.