Darmstadt. Das hessische Landessozialgericht hat die Berechnung der Beiträge für die Altersvorsorge niedergelassener Kassenärzte in Hessen korrigiert. Nach einem am Mittwoch (25. April) veröffentlichten Urteil (AZ L 4 KA 2/15) müssen künftig hohe nichtärztliche Sachkosten der Mediziner berücksichtigt werden. Die bestehende Regelung sei verfassungswidrig, befanden die Darmstädter Richter. Geklagt hatte eine Nierenspezialistin aus dem Landkreis Kassel.
Die Kassenärztliche Vereinigung hatte die Ärztin in die höchste Beitragsklasse eingestuft und von ihr im Quartal 5.800 Euro haben wollen. Dabei ging sie von einem Jahreshonorar der Ärztin von rund 900.000 Euro aus. Tatsächlich stammen aber 90 Prozent des Honorars aus nichtärztlichen Dialyseleistungen. Diese müssten bei der Berechnung der Beitragsbemessung vom Honorar abgezogen werden, so das Gericht. Die Folge: Der Quartalsbeitrag sinkt auf 1.254 Euro.
Quelle: dpa/lhe