Der baden-württembergische Landtag hat dem Landesgesundheitsgesetz zugestimmt. Deutschlandweit einzigartig werden so Aufgaben und Zusammensetzung von Gremien im Gesundheitsbereich auf Landes- und kommunaler Ebene geregelt. Im zentralen Gremium, der Landesgesundheitskonferenz, sind alle wichtigen Akteure des Gesundheitswesens vertreten.
In den Stadt- und Landkreisen selbst wird es künftig kommunale Gesundheitskonferenzen geben, um vor Ort Lösungen zu erarbeiten. Ein Sektorenübergreifender Landesausschuss berät über ambulante und stationäre Versorgungsfragen. Bundesweit einmalig ist auch die Verankerung der Bürgerbeteiligung in den Gesundheitsgremien.