Hiermit loggen Sie sich bei DocCheck-Login aus.
Abbrechen

Forum PolitikKonsil korrekt abrechnen!

In der GOÄ ist die Abrechnungsposition 60 für das ärztliche Konsil enthalten. Am häufigsten dürfte im niedergelassenen Bereich das telefonische Konsil zwischen Vertragsärzten oder mit dem Arzt im Krankenhaus sein, das heißt mit dem liquidationsberechtigten Abteilungsleiter oder seinem ständigen persönlichen Vertreter. Nr. 60 GOÄ ist beliebig oft berechnungsfähig, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Im EBM gibt es eine ähnliche Abrechnungsposition: Nr. 01435 EBM (Haus-/Fachärztliche Bereitschaftspauschale) steht für eine telefonische ärztliche Beratung des Patienten zu einer Erkrankung bei Kontaktaufnahme durch den Patienten, aber auch für einen anderen mittelbaren Arzt-Patienten-Kontakt gemäß 4.3.1 der Allgemeinen Bestimmungen des EBM. Das wiederum kann ein Telefonat oder ein persönliches Gespräch mit einer vom Patienten legitimierten Person (Lebenspartner, Pflegedienstmitarbeiter, aber auch Krankenhausarzt) sein. Die Leistung ist nur einmal im Behandlungsfall (Quartal) berechnungsfähig.

Kommentar:

Nicht abrechenbar ist ein Konsil nach Nr. 60 GOÄ zwischen Ärzten derselben Gemeinschaftspraxis bei gleicher oder ähnlicher Fachrichtung und derselben Praxisgemeinschaft bei gleicher oder ähnlicher Fachrichtung. Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Abrechnung bei einem Konsil mit Amtsärzten, Betriebsärzten und Ärzten des medizinischen Dienstes (MDK), da diese in ihrer Funktion nicht liquidationsberechtigt sind. Auch kurze Gespräche von wenigen Minuten sind abrechenbar. Der liquidierende Arzt muss sich zuvor oder in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang aber mit dem Patienten und dessen Erkrankung befasst haben.

Dieser Begriff ist allerdings juristisch nicht klar definiert. Im Allgemeinen versteht man darunter einen Zeitraum von circa 24 Stunden. Da der zeitliche Zusammenhang aber alternativ einfach nur „zuvor“ erfolgt sein muss, ist die Zeitdauer nicht so streng anzusetzen; es sollte aber ein „sich befassen“ mit der im Konsil diskutierten Erkrankung sein. Vergleichbare Auflagen gibt es beim Ansatz der Nr. 01435 EBM nicht.

Hier ist allerdings zu beachten, dass diese Leistung im gleichen Quartal nicht neben der Versichertenpauschale angesetzt werden kann. Die Leistung kann aber im Arztfall berechnet werden. Das bedeutet, dass in einer Praxis mit mehreren Ärzten (Gemeinschaftspraxis, MVZ) ein Ansatz möglich ist, wenn die Versichertenpauschale beim betreffenden Patienten mit der lebenslangen Arztnummer (LAR) eines anderen Arztes in der Praxis berechnet wurde.

E-Mail-Adresse vergessen? Schreiben Sie uns.
Passwort vergessen? Sie können es zurücksetzen.
Nur wenn Sie sich sicher sind.

Sie haben noch kein Passwort?

Gleich registrieren ...

Für Hausärzte, VERAH® und ÄiW (Allgemeinmedizin und Innere Medizin mit hausärztlichem Schwerpunkt) ist der Zugang immer kostenfrei.

Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Hausärzteverband profitieren außerdem von zahlreichen Extras.

Hier erfolgt die Registrierung für das Portal und den Newsletter.


Persönliche Daten

Ihr Beruf

Legitimation

Die Registrierung steht exklusiv ausgewählten Fachkreisen zur Verfügung. Damit Ihr Zugang freigeschaltet werden kann, bitten wir Sie, sich entweder mittels Ihrer EFN zu legitimieren oder einen geeigneten Berufsnachweis hochzuladen.

Einen Berufsnachweis benötigen wir zur Prüfung, wenn Sie sich nicht mittels EFN autorisieren können oder wollen.
Mitglied im Hausärzteverband
Mitglieder erhalten Zugriff auf weitere Inhalte und Tools.
Mit der Registrierung als Mitglied im Hausärzteverband stimmen Sie zu, dass wir Ihre Mitgliedschaft überprüfen.

Newsletter
Sie stimmen zu, dass wir Ihre E-Mail-Adresse für diesen Zweck an unseren Dienstleister Mailjet übermitteln dürfen. Den Newsletter können Sie jederzeit wieder abbestellen.

Das Kleingedruckte
Die Zustimmung ist notwendig. Sie können Sie jederzeit widerrufen, außerdem steht Ihnen das Recht zu, dass wir alle Ihre Daten löschen. Jedoch erlischt dann Ihr Zugang.
Newsletter abbestellen

Wenn Sie den Newsletter abbestellen wollen, geben Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse an und wählen Sie die gewünschte Funktion. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail zur Bestätigung.