Mit Schreiben vom 8. Juli 2015 hat die Barmer-GEK sich der Auslegung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes beim Ansatz der Chronikerpauschalen nach den Nrn. 03220/03221 EBM angeschlossen. Die Kasse akzeptiert damit, dass der Zeitraum der in der Leistungslegende geforderten letzten vier Quartale auch das aktuelle Quartal einschließt. Die Barmer-GEK hat deshalb ihren Prüfalgorithmus ab dem Abrechnungsquartal 4/2013 entsprechend umgestellt.
Kommentar:
So erfreulich diese am 20. Juli 2015 verbreitete KBV-Meldung sein mag – sie signalisiert, dass die Kasse weiter aufwändig den Ansatz der Nrn. 03220/03221 EBM prüfen wird. Massive finanzielle Rückforderungen, wie zuletzt in der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein (vgl. Der Hausarzt 14/2015), werden deshalb künftig wohl auch in anderen KVen stattfinden. Die Frage ist nur, wie viele Kassen schließen sich diesem Vorgehen an?