Mehr qualifiziertes Personal für schwer kranke und sterbende Patienten in Kliniken und Heimen haben Experten, darunter die Bundesärztekammer, bei einer Anhörung zum Hospiz- und Palliativgesetz im Gesundheitsausschuss des Bundestages gefordert. Das Gesetz soll Anreize geben, um die Hospiz- und Palliativversorgung flächendeckend auszubauen. So soll der Mindestzuschuss der Kassen für stationäre Hospize steigen. Zudem tragen die Kassen künftig 95 statt 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Die restlichen fünf Prozent sollen die Hospize weiter selbst erwirtschaften (über Spenden). Bei den ambulanten Hospizdiensten werden künftig neben Personal- auch Sachkosten bezuschusst.