Was zunächst wie ein Steuergeschenk des Gesetzgebers aussieht, entpuppt sich beim näheren Hinsehen als recht kleinliche Anpassung an die Inflation. Weiterhin ist zu beklagen, dass der Einkommensteuerspitzensatz von 42 Prozent bereits bei einem Einkommen ab 55.000 Euro jährlich für einen Alleinstehenden erreicht wird. Auch beginnt die Einkommensteuerprogression unter Berücksichtigung der kumulierten Inflationsrate erst später.
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