Die deutschen Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge sind längst überfüllt. Ein guter Herd für Infektionskrankheiten. Zudem ist der Impfstatus der meisten Ankömmlinge unklar. Krankheitsausbrüche, vor allem von Influenza, können dann schnell unkontrollierbar werden, warnt das Robert Koch-Institut (RKI). Mit der Ständigen Impfkommission (STIKO) hat das RKI daher ein Impfkonzept für Asylsuchende vorgelegt. Die Inhalte in Kürze:
-
Möglichst früh Schutzimpfungen vornehmen (am besten innerhalb der ersten Tage nach Ankunft in einer Aufnahmeeinrichtung)
-
Werden Impfstoffe knapp, sollen Kinder bevorzugt geimpft werden
-
Bricht eine impfpräventable Erkrankung aus, sollen die Bewohner der betroffenen Einrichtung prioritär Impfungen erhalten, um die weitere Verbreitung zu verhindern
-
Zudem sollen Einrichtungen erwägen, ob zusätzlich zum Mindest-Impfangebot alle Bewohner gegen saisonale Influenza geimpft werden.
Für Ungeimpfte oder Asylsuchende, bei denen der Impfstatus nicht klar ist, haben RKI und STIKO ein MindestImpfangebot ausgearbeitet. Liegt eine Grundimmunisierung vor, sollen niedergelassene Ärzte die Nachimpfungen gemäß der STIKO-Empfehlung im weiteren Verlauf vervollständigen, wenn die Asylsuchenden von den Erstaufnahmeeinrichtungen auf die Kommunen verteilt worden sind. Menschen, die bereits dokumentiert gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis und Polio geimpft sind, sollen einmal eine Auffrischung erhalten – bei Erwachsenen, wenn die Impfung zehn Jahre zurückliegt, bei Kindern nach fünf Jahren. Bei Masern und Röteln reiche es aus, wenn bei Erwachsenen eine Impfung dokumentiert sei, bei Kindern soll auch hier eine zweite Impfung erfolgen.
Ärzte sollen möglichst alle Impfungen in einem Ausweis erfassen. Liegt kein Impfpass vor, stellt das RKI über das Impfkonzept ein Ersatzdokument bereit. Zudem wäre es aus Sicht des RKI wünschenswert, dass alle in einer Einrichtung verabreichten Impfstoffdosen erfasst werden. In der Vergangenheit wurden Impfstoffe immer wieder mal knapp. In einer Online-Datenbank des Paul-Ehrlich-Instituts können Hausärzte nun Lieferengpässe recherchieren.
Unterdessen haben Bundestag und Bundesrat das Asylpaket beschlossen. Unter anderem wird es den Ländern damit vereinfacht, eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge einzuführen. Nach wie vor steht dies jedem Bundesland und jeder Kommune aber frei. Einen Überblick über den aktuellen Stand gibt die Online-Deutschlandkarte unter: www.medizinundmedien.eu.