Bereits 2013 hatte der Hausärzteverband Nordrhein klare Forderungen zur Strukturierung des Notdienstes. In einer erneuten Sonder-Vollversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) am 25. September 2015 wurde die gemeinsame Notdienstordnung der KV und der Ärztekammer einstimmig beschlossen.
Die Abstimmungen im Vorfeld zwischen den Körperschaften und zwischen den einzelnen Fraktionen innerhalb der VV hatten noch in der Woche davor zu vielen Zwischenentwürfen geführt. Es galt, einen rechtssicheren Weg und eine Variabilität für die anstehenden Reformen zu finden, damit auch Pilotprojekte begleitet werden können. Die KVNo folgte in wesentlichen Punkten den vom Hausärzteverband Nordrhein e.V. (HVNO) bereits 2013 aufgestellten Forderungen.
So ist die Einbeziehung der Regionen in der Ausgestaltung der Notdienste erhalten geblieben. Die Kostenkontrolle obliegt wieder der VV. Die Beauftragung einer Managementgesellschaft wurde herausgenommen. Die Fahrbezirke wurden auf acht Großräume zusammengefasst. Gleiches gilt für die fachärztlichen Dienste HNO, Augen- und Kinderheilkunde. Die regionale Ausgestaltung des allgemeinen ärztlichen Notdienstes bleibt hiervon unberührt.