Die Bremer Ärztekammer möchte für die Ärzte unter den Flüchtlingen der Stadt eine Sonderregelung etablieren. Sie sollen Hospitationen in Kliniken und Praxen machen können. Das ist derzeit nicht möglich. Hospitierende gelten seit Jahresbeginn 2015 als Praktikanten und müssen laut Mindestlohngesetz mit mindestens 8,50 Euro pro Stunde entlohnt werden, Asylbewerber dürfen jedoch vor ihrer Anerkennung im Gastland nicht für Geld arbeiten. Deshalb hat sich die Kammer jetzt an den zuständigen Wirtschaftssenator Martin Günthner (SPD) gewandt.
Während der Wartezeit auf Approbation oder Berufserlaubnis haben die Mediziner einen Leerlauf, den immer mehr Bremer Ärzte zu füllen helfen. Seit dem Sommer hat sich ein Paten-Modell an der Weser etabliert: Ärzte nehmen zum Beispiel syrische Kollegen unter ihre Fittiche. Wie viele hospitierende Ärzte also mit unklaren rechtlichen Status tatsächlich in der Hospitanz bei Bremer Ärzten sind, weiß die Kammer nicht. Ebenso wenig, wie viele Ärzte unter den Asylsuchenden Bremens sind.
Quelle: Ärzte Zeitung vom 31.12.2015