Der Nationale Aktionsplan zur Elimination von Masern und Röteln 2015-2020 ist nun online. Hausärzte können ihn auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriumseinsehen. Er folgt auf den Nationalen Impfplan von 2012. Bis 2018 sollen sowohl der Impfschutz als auch das Monitoring beider Erkrankungen verbessert werden.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hofft hier vor allem, dass die Maßnahmen des Präventionsgesetzes greifen. Es sieht zum Beispiel vor, dass Eltern eine ärztliche Impfberatung nachweisen müssen, um ihr Kind in einer Kita anmelden zu können. Zudem sollen Ärzte bei allen Gesundheitsuntersuchungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen auch den Impfstatus prüfen. So sollen Lücken auffallen und nach Zustimmung der Patienten geschlossen werden. Federführend hat das Robert Koch-Institut den Aktionsplan erarbeitet.