Die Frage nach der Sporttauglichkeit stellt sich in jedem Lebensalter – bei Kindern und Jugendlichen, aber auch bei Erwachsenen und vor allem Senioren. Gemeinsam ist allen Untersuchungen aber, dass sie reine Selbstzahlerleistungen darstellen und auf keinen Fall zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet werden dürfen.
Der Wunsch nach Bestätigung einer Sporttauglichkeit hat die verschiedensten Ursachen. Es kann der Eintritt in einen Sportverein oder die Teilnahme an einer Schul-AG „Sport“ sein. Aber es kann auch einfach die Grundlage dafür sein, dass jemand anfangen will, sich wie auch immer sportlich zu betätigen. Auch wenn die Intention zu dieser Untersuchung von einem Sportverein oder der Schule ausgeht – der Vertragspartner, und damit der für die Bezahlung Verantwortliche, sind immer der Patient oder bei Kindern die Erziehungsberechtigten. Dies sollte vor jeder Untersuchung geklärt und auch so formuliert werden, um Streit post festum zu vermeiden.
Korrekte Liquidation
Auch der Hinweis des Patienten, dass andere Ärzte diese Bescheinigungen kostenfrei ausstellen, sollte Ärzte nicht von einer korrekten Liquidation abhalten. Einerseits möchte niemand umsonst arbeiten, andererseits ist die alternative Abrechnung über die GKV, wie oben erwähnt, verboten. Bei einer – gelegentlichen – Androhung, dann vielleicht den Hausarzt wechseln zu wollen, sollte man sich die Frage stellen: „Bin ich auf diesen Patienten angewiesen?“ und sollte ihn lieber gehen lassen.
Auch das Attestieren der Sporttauglichkeit ohne vorherige Untersuchung ist nicht ratsam, außer man hat den Patienten zeitnah untersucht und das Untersuchungsergebnis reicht für die zugrunde liegende Fragestellung aus. Oft kommen Patienten mit Vordrucken und der Aussage: „Doktor, ich brauch nur noch eine Unterschrift, dass ich dies oder jenes darf.“ Darauf sollte man sich nicht einlassen, sondern einen vernünftigen Untersuchungstermin vereinbaren.
Umfang der Untersuchung
Nun zum Umfang der Untersuchung und damit natürlich auch zum Kostenrahmen. Grundsätzlich gilt: Das Untersuchungsprogramm muss der Fragestellung und dem Gesundheitszustand angepasst sein. Dass man bei einem zehnjährigen Jungen vor Eintritt in den Fußballverein nicht mit technischem Aufwand untersuchen muss, versteht sich von selbst. Hier reicht sicher die körperliche Untersuchung (GOP 7 oder 8), die Beratung (GOP 1) und das Ausstellen der Bescheinigung (GOP 70).
Komplizierter wird es schon bei der Fragestellung der Tauglichkeit für einen Bootsführerschein. Dazu gehört laut Formular auch ein dezidierter Seh- und Hörtest, der bei einer GOP 8 auch einen höheren Faktor zulässt.
Bei älteren Personen, die mit dem Sport beginnen möchten, stellt sich dann doch eher die Frage nach technischen Zusatzuntersuchungen wie EKG, Ergometrie, Lungenfunktion oder auch Labor. Vor allem bei Ausdauersportarten (z. B. Marathonlauf, Rennradfahren) ist zum Beispiel eine Belastungsuntersuchung sinnvoll und sicher ab einem Alter von 45 Jahren auch erforderlich. Diese fordert auch mancher Veranstalter.
Fazit
Auch evtl. höhere Kosten sollten weder den Arzt noch den Patienten davon abhalten, sich einer notwendigen Vorsorgeuntersuchung zu unterziehen.
Quelle: GOÄ in der aktuell gültigen Fassung