Um Pflegebedürftige und pflegende Angehörige zu entlasten, ihre Selbstbestimmung zu stärken und einen Impuls für den Aufbau eines „Landesnetzes Pflegeselbsthilfe“ zu geben, fördert Nordrhein-Westfalen erstmals Selbsthilfestrukturen in der Pflege. Land und Pflegekassen stellen dafür bis 2018 gemeinsam drei Millionen Euro zur Verfügung. Der Anteil des Landes beträgt 1,5 Millionen Euro. Der neue „Landesförderplan Alter und Pflege“ für die Jahre 2016 und 2017 sieht deshalb erstmals Fördermöglichkeiten für den Auf- und Ausbau von Selbsthilfegruppen und -organisationen sowie von Pflegeselbsthilfe-Kontaktbüros vor. Gefördert werden sollen vorrangig Projekte und Initiativen von pflegenden Angehörigen, sodass Betroffenen landesweit flächendeckend entsprechende Angebote zur Verfügung stehen.