Von 1. Juli 2016 an können Hausärzte Glinide nur noch in medizinisch begründeten Ausnahmefällen auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Mitte Februar mitgeteilt. „Für die Glinide liegen zu den patientenrelevanten Endpunkten wie Mortalität, diabetische Folgekomplikationen und gesundheitsbezogene Lebensqualität keine relevanten Studien vor. Es sind ausschließlich Kurzzeitstudien vorhanden. Zudem ist keine der bisher vorliegenden Studien darauf ausgelegt, einen Nutzen der Glinide bei der Vermeidung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen nachzuweisen oder das Schadenpotenzial hinsichtlich kardiovaskulärer Risiken zu untersuchen“, erklärt G-BA-Vorsitzender Josef Hecken.
Schon 2010 wollte der G-BA die Verordnung von Gliniden zur Behandlung von Diabetikern einschränken, da der therapeutische Nutzen nicht nachgewiesen sei. Dies hatte das Bundesministerium für Gesundheit aber beanstandet, sodass der G-BA vor Gericht ziehen musste – und gewann. Das Urteil ist nun rechtskräftig, wodurch der G-BA-Beschluss jetzt in Kraft treten konnte.