Es ist bereits der dritte HZV-Vollversorgungsvertrag im Saarland, der an den Start geht und diesmal den Versicherten der Ersatzkassen die Möglichkeit bietet, sich in die Hausarztzentrierte Versorgung einzuschreiben. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Schiedsverfahrens zwischen dem Hausärzteverband Saarland und der BARMER GEK, KKH-Kaufmännischen Krankenkasse, DAK Gesundheit, HEK-Hanseatischen Krankenkasse und hkk wird zum 01.04.2016 der HZV-Vertrag im Saarland versorgungs- und vergütungswirksam.
„Das ist ein großer Erfolg für unsere Patienten. Jetzt können die Versicherten aller Ersatzkassen im Saarland von einer strukturierten hausärztlichen Versorgung profitieren“ sagte Dr. Michael Kulas, 1. Vorsitzender des Hausärzteverbandes Saarland. Wie in dem bereits laufenden HZV-Vertrag mit der Techniker Krankenkasse und dem ab 01.04.2016 finanzwirksamen Vertrag mit den Betriebskrankenkassen und der IKK Südwest, die von der GWQ ServicePlus AG vertreten werden, ist die Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung für Hausärzte und Versicherte selbstverständlich freiwillig.
Besonders chronisch erkrankte und ältere Patienten profitieren vom Hausarztprogramm und werden durch eine im Vergleich zur Regelversorgung intensiveren Betreuung erreicht. Der Vertrag sieht in Anlehnung an den Morbi-RSA 80 Diagnosegruppen vor, die in Abhängigkeit einer im Morbi-RSA aufgeführten Erkrankung und eines Arzt-Patienten-Kontaktes mittels Zuschlag honoriert werden. Durch den Vertrag werden die Ausbildung und der Einsatz der VERAH® gefördert, die als qualifizierte Versorgungsassistentin die Hausbesuche für den Arzt selbständig durchführen kann und auch bei Prävention, Rehabilitation sowie Koordinations- bzw. Managementaufgaben hilft. Berufstätige Patienten profitieren zudem von dem Angebot einer Terminsprechstunde in den Praxisrandzeiten oder an Samstagen.
Die qualitativ hochwertige und strukturierte Versorgung auf Basis integrierter Behandlungspfade wird durch die Verpflichtung zur Teilnahme an Qualitätszirkeln und Fortbildungen gewährleistet. Ferner ist auch die Einführung eines Qualitätsmanagements in der Praxis wichtige Voraussetzung.
Für die teilnehmenden Ärzte wird vieles einfacher: Die überschaubare Anzahl an Dokumentationsziffern minimiert den bürokratischen Aufwand in der Praxis, sodass mehr Zeit für die individuelle Betreuung der Patienten bleibt. Ein ausgewogenes Verhältnis aus Pauschalen, Einzelleistungen und Zuschlägen garantiert eine faire, leistungsgerechte und transparente Honorierung mit festen Euro-Preisen. Der Hausarzt steht dabei im Zentrum der Versorgung und wird zum Koordinator der medizinischen Betreuung seiner Patienten.
Weitere Informationen sowie den Vertrag finden Sie auf der Homepage des Hausärzteverbandes
So funktioniert die Abrechnung
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P1-HZV Strukturpauschale: 20 Euro einmal im Versichertenteilnahmejahr nach bestätigter Einschreibung des Patienten
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P2-Kontaktabhängige Pauschale: 40 Euro für den Arzt-Patienten-Kontakt einmal pro Quartal, maximal vier Mal im Versichertenteilnahmejahr
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P3 Zuschlag Für Chronisch Kranke Patienten: 20 Euro einmal pro Quartal maximal vier Mal im Versichertenteilnahmejahr. Die Voraussetzung ist mindestens eine gesicherte und endstellige Diagnose aus den im Morbi-RSA aufgeführten 80 Diagnosegruppen.