Viele Darlehensverträge, die zwischen 2002 und 2010 mit Banken geschlossen wurden, enthalten der Verbraucherzentrale Hamburg zufolge Fehler in der Widerrufsbelehrung und können daher noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden. Dabei geht es oft um Tausende von Euro. Denn die Zinsen für Immobilienkredite sind deutlich gesunken: Heute ist eine Finanzierung bei einer zehnjährigen Zinsbindung, je nach Bonität und Sicherheitenbewertung, für etwa 1,2 Prozent pro Jahr möglich. In älteren Verträgen fallen meist mehr als vier Prozent jährlich an. Für wen kommt ein Ausstieg infrage?
Wer seinen Darlehensvertrag zwischen 2002 und 2010 geschlossen hat, sollte prüfen, ob die Widerrufsbelehrung Fehler enthält. Denn diese Alt-Verträge können noch bis 21. Juni 2016 widerrufen werden. So müssen Widerrufsbelehrungen klar als solche zu erkennen sein und dürfen nicht im Darlehensvertrag untergehen. Auch reicht es laut Bundesgerichtshof (BGH, Az.: VIII ZR 219/08, 9.12.2009) nicht aus, wenn es heißt: „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“. Ob eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, prüfen Rechtsanwälte und Verbraucherzentralen.
Bei entsprechenden Fehlern bleibt allerdings oft nur der Klageweg, da sich viele Banken vor einer Rückabwicklung des Darlehens sträuben. Sind Ärzte rechtsschutzversichert, ist das Risiko auf die Selbstbeteiligung begrenzt. Ein Selbstläufer ist der Klageweg aber nicht! Hier haben Richter in der Vergangenheit unterschiedlich entschieden. Hat der Widerruf Erfolg, muss der Darlehensnehmer innerhalb von 30 Tagen den abzulösenden Betrag bereitstellen. Dieser ergibt sich aus der Darlehenssumme zzgl. marktüblichen Zinsen für die Darlehenslaufzeit bis zum Widerruf, davon abgezogen werden die bereits geleisteten Raten und der durch die Bank gezogene Nutzen.
Alternativ zum Widerruf kann das Darlehen auf aktuelle Konditionen umgestellt oder vorzeitig abgelöst werden. Die Banken verhandeln darüber unter Androhung eines Darlehenswiderrufs. So sind schnell Zinssenkungen von drei Prozent jährlich möglich. Die „gesparten“ Zinsen können entweder die Darlehensrate reduzieren oder die Tilgungsrate erhöhen.
Ein Beispiel: Ein Hausarzt hat 2010 für eine Immobilie ein Darlehen von 300.000 Euro aufgenommen, Zinssatz von 4,5 Prozent, Rückzahlung über zehn Jahre. Er verhandelt mit seiner Bank aufgrund einer falschen Widerrufsbelehrung neue Konditionen von 1,2 Prozent jährlich. Zinsersparnis: 8.000 Euro. Ein weiterer Vorteil: Er sichert sich die niedrigeren Zinsen für eine weitere Periode, beispielsweise für zehn Jahre.
Es lohnt sich also, seine Darlehensverträge zu prüfen.
Weitere Informationen etwa unter: www.vzhh.de