Hygieneskandal! – Man liest und hört diese Schlagzeile immer wieder in der Presse. In erster Linie sind davon meistens Krankenhäuser betroffen. Aber auch niedergelassene Ärzte sind verpflichtet, für die Umsetzung von Hygienevorschriften in ihren Praxen zu sorgen. Und davon gibt es gleich mehrere.
Dazu gehören unter anderem die Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV), die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), die Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nr. 18 zur Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen (LAGA18) und die Biostoffverordnung (BioStoffV) sowie die Technische Regel für biologische Arbeitsstoffe Nr. 250 (TRBA 250), um nur einige zu nennen. Auch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) enthalten Vorgaben zur Hygiene.
Schließlich sind Hygienemaßnahmen auch in der Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung (ÄQM-RL) geregelt und damit Teil des Qualitätsmanagements, zu dem Arztpraxen verpflichtet sind. Hier gehört das Hygienemanagement zu den Grundelementen im Bereich Praxisführung/Mitarbeiter/Organisation.
Umsetzung in der Praxis
Trotz der Vielzahl der Regulierungen im Bereich Hygiene sind die meisten damit verbundenen Maßnahmen unkompliziert und ohne große Kosten in der Praxis umsetzbar. Das beginnt mit einfachen Dienstregeln:
Die Dienst-/Bereichs-/Arbeitskleidung muss selbstverständlich sauber und bei Dienstantritt frisch gewaschen sein. Lange Haare gehören während der Arbeit zusammengebunden oder hochgesteckt. Aus Hygienegründen darf während der Arbeit in der Praxis kein Schmuck an Händen und Unterarmen getragen werden – der Ehering oder die Armbanduhr bilden hier keine Ausnahmen. Die Fingernägel sind kurz und sauber zu halten, Nagellack und künstliche Fingernägel während der Arbeit sind tabu.
Praxisausstattung
Damit die Händehygiene vorschriftsmäßig in der Praxis umgesetzt werden kann, muss diese entsprechend ausgestattet sein. Dazu gehört, dass in jedem Behandlungsbereich Händedesinfektionsmittel verfügbar ist und alle Waschbecken mit Spendern für Seife und Händedesinfektionsmittel ausgestattet sind, die eine handberührungsfreie Entnahme erlauben, sowie mit Entnahmevorrichtungen für Papier- bzw. Einmalhandtücher. Seifenstücke oder Gemeinschaftshandtücher sind ein „No-Go“ in der Arztpraxis, ebenso verunreinigte Spender.
Händedesinfektion
Das A und O vorschriftsmäßiger Basishygienemaßnahmen ist die hygienische Händedesinfektion. Denn im medizinischen Alltag sind die Hände von Ärzten und Praxismitarbeitern häufigster Übertragungsweg von Erregern. Eine Händedesinfektion ist immer angezeigt vor einem direkten Patientenkontakt, vor einer aseptischen Tätigkeit, nach Kontakt mit potenziell infektiösem Material, nach einem Patientenkontakt und auch nach Kontakt mit der unmittelbaren Patientenumgebung, zum Beispiel nach einem Hausbesuch. Diese Regel zur Händedesinfektion ist auch dann einzuhalten, wenn Handschuhe getragen wurden: Die Hände sollten vor dem Anziehen und nach dem Abstreifen der Handschuhe desinfiziert werden.
Damit die Händedesinfektion ihren Zweck erfüllt, gilt es, einige Punkte zu beachten. So muss das verwendete Desinfektionsmittel beim Verbund für angewandte Hygiene (VAH) gelistet und aus einem entsprechenden Spender berührungsfrei entnommen worden sein, es darf nicht aus großen Kanistern umgefüllt worden und das Verfallsdatum nicht überschritten sein. Wichtig ist auch die richtige Anwendung:
Die Haut muss vor dem Auftragen des Desinfektionsmittels trocken sein, und es ist genügend Desinfektionsmittel zu verwenden, so dass die gesamte Hautfläche der Hände benetzt ist. Die Einreibezeit beziehungsweise Mindesteinwirkzeit beträgt 30 Sekunden und beim Einreiben sind Fingerkuppen, Nagelfalz und Daumen besonders gründlich zu behandeln. Nur wenn diese Vorgaben erfüllt sind, können mit der Händedesinfektion Krankheitserreger auf der Haut zuverlässig abgetötet werden.
Händewaschen
Im Gegensatz dazu reduziert das Waschen der Hände Krankheitserreger lediglich, selbst wenn die Hände gründlich mit Seife gereinigt werden. Außerdem wird die Haut durch das Händewaschen stärker belastet. Deshalb ist Händewaschen vor allem angezeigt, um grobe Verschmutzungen zu beseitigen, nach Reinigungsarbeiten, nach der Toilettenbenutzung sowie vor Dienstbeginn und nach Dienstende.
Schutzhandschuhe
Bei bestimmten Tätigkeiten genügt die Handreinigung und -desinfektion nicht als Schutz vor Infektionen über den Kontakt mit den Händen. Stehen Tätigkeiten mit möglichem Blutkontakt an, wie Wundbehandlung oder Blutentnahmen, so sind stets Schutzhandschuhe zu tragen.
Hautpflege
Um Hautschäden und Entzündungen zu vermeiden, die wiederum das Arbeiten mit Patienten aus Hygienegründen verbieten würden, gehört zur effektiven Händereinigung und -desinfektion eine entsprechende vorbeugende Hautpflege. Nach dem Händewaschen vor allem zum Dienstende sollte eine Hautschutzcreme – möglichst ohne Duft- und Konservierungsstoffe – aufgetragen werden. Schutzhandschuhe sollten nach längeren Tragezeiten gewechselt werden. Bei absehbaren längeren Tragezeiten wird das zusätzliche Tragen von Baumwollschutzhandschuhen darunter empfohlen.
Ergänzende Maßnahmen
Bestimmte Erreger beziehungsweise spezielle medizinische Maßnahmen machen ergänzende Hygienemaßnahmen notwendig. So muss z. B. beim Auftreten von Noroviren ein viruswirksames Händedesinfektionsmittel verwendet werden, und eine Übertragung von Sporenbildnern, wie Clostridien, wirksam zu verhindern.
Hautschutz- und Händehygieneplan
Zuverlässig umsetzen und verbessern lassen sich die Maßnahmen zur Händedesinfektion mit einem Hautschutz und Händehygieneplan, der wiederum Teil des Hygieneplans der Praxis im Rahmen des Qualitätsmanagements ist. In diesem sind weitere Vorgaben zum Hygienemanagement geregelt. Dazu gehört beispielsweise ein Reinigungs und Desinfektionsplan, in dem die verwendeten Reinigungs und Desinfektionsmittel mit Verfallsdaten, Verwendung, Anwendungskonzentra tion, Einwirkzeiten aufgelistet und Zuständigkeiten festgelegt werden.
Dies ist umso wichtiger, als gerade hier im mer wieder Mängel festgestellt werden. So moniert das Gesundheitsamt Frank furt beispielsweise als häufige Hygienefehler Mängel bei der Instrumentenreinigung und desinfektion, unter anderem, weil die Desinfektionslösung falsch angesetzt wurde oder schriftliche Arbeitsanweisungen für die Instrumentenaufbereitung fehlen.
Weitere Aspekte, die im Hygieneplan geregelt werden sollten, sind die Entsorgung von infektiösem Material, regelmäßige mikrobiologische Kontrollen von Geräten wie Waschmaschinen, Sterilisationsgeräten und Desinfektionsanlagen und Vorgaben zur Arbeitskleidung: In der Praxis getragene Kleidung muss beispielsweise bei 60 Grad waschbar und zum Dienstantritt frisch gewaschen sein. In der Praxis getragene private Kleidung sollte ebenfalls gewaschen werden, bevor sie wieder – sei es in der Praxis oder im privaten Bereich – zum Einsatz kommt.
Fortbildungen
Wie gut das Hygienemanagement in der Praxis funktioniert, hängt stark vom Ein satz und Wissen des Praxispersonals ab. Eine regelmäßige Mitarbeiterunterweisung gehört deshalb dazu, ebenso Updates zum Thema. Der Bayerische Hausärzteverband (und auch der Landesverband Nordrhein) bietet deshalb im Rahmen seines Hausärztlichen Qualitätsmanagements (HÄQM) spezielle Fortbildungsmodule für MFA und neuerdings auch für Ärzte an. Schließlich ist der Praxischef für alles verantwortlich, was in der Praxis geschieht, und muss für eventuelle Mängel, die etwa bei einer Praxisbegehung durch das zuständige Gesundheitsamt festgestellt werden, gerade stehen. Und er muss die Praxisräume und Arbeitsabläufe in der Praxis so gestalten, dass ein effektives Hygienemanagement möglich ist und Krankheitserreger keine Chance haben.
Fazit
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Händehygiene ist das A und O vorschriftsmäßiger Basishygienemaßnahmen.
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Händedesinfektion ist vor jedem Patientenkontakt, vor antiseptischen Tätigkeiten, nach Kontakt mit potenziell infektiösem Material, nach einem Patientenkontakt und auch nach Kontakt mit der unmittelbaren Patientenumgebung erforderlich.
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Händewaschen vermindert Keime, vernichtet sie aber nicht.
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Ein Hautschutz- und Händehygieneplan gehört zum Hygieneplan im Rahmen des Qualitätsmanagements der Praxis.
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Das Wissen zum Hygienemanagement sollte regelmäßig durch Mit-arbeiterunterweisung und Fortbildung aufgefrischt werden.
Informationen zu Schulungen zum Hygienemanagement: www.hausaerzte-bayern.de (Bereich Fortbildung)
Literatur beim Verfasser, Interessenkonflikte: keine