Frage an Dr. Gerd. W. Zimmermann: Wie ist eine Patientenanfrage per Mail abzurechnen?
Der abendliche unvorhergesehene Anruf eines Patienten wegen seines hohen Blutdrucks ist sicherlich abgebildet, bewertet und bezahlt mit der Ziffer 01100/01.
Wie ist aber die Abrechnung im Zeitalter der neuen digitalen Medien geregelt, wenn mich der Patient um 22.00 Uhr mit Hilfe einer Email zu gleichem Thema konsultiert? Zählt da das Absenden der Mail? Oder das Lesen der Mail? Oder ist das gar kein Kontakt im Sinne des EBM?
Antwort
Wie zum Beispiel bei der Einstufung der Abrechnung eines Hausbesuchs gilt auch hier der Zeitpunkt der Kontaktaufnahme durch den Patienten. Konkret: Entscheidend ist, wann der Patient die E-Mail-Anfrage abschickt (oder anruft). Der Zeitpunkt der Ausführung (Rückmail, Rückruf) spielt hier keine Rolle. Was die grundsätzliche Frage der Berechnungsfähigkeit betrifft, so gibt es zwischen der hier ausdrücklich möglichen telefonischen Kontaktaufnahme und der gleichwertigen per E-Mail keinen Unterschied.
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