Der Deutsche Ärztetag hat 2016 mit einem Paukenschlag begonnen. 15 Delegierte beantragten die Abwahl des Präsidenten der Bundesärztekammer (BÄK) Prof. Frank Ulrich Montgomery und immerhin 85 Delegierte folgten diesem Antrag. Eine Abwahl fand deshalb zwar nicht statt, aber es war ein deutlicher Warnschuss von rund einem Drittel der Delegierten. Der Unmut über die seit 2008 unter nahezu komplettem Ausschluss der Öffentlichkeit laufenden Beratungen zu einer überfälligen GOÄ-Reform hatte sich so etwas Luft verschafft. Zum 1. Oktober 2016 sollte die neue GOÄ fertig sein, mit dem PKV-Verband abgestimmt und vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) genehmigt werden.
Dieser Termin ist erstmal in weite Ferne gerückt, nachdem der BÄK-Vorstand den Entwurf wegen erheblicher Unwägbarkeiten bei der Bewertung der einzelnen Leistungen im letzten Moment aus dem Verkehr gezogen hat. Jetzt ist ein Neustart geplant. Die meisten Delegierten stimmten für den Antrag des BÄK-Vorstandes, die GOÄ-Novelle nach Abstimmung des Leistungsverzeichnisses und der Bewertungen mit den Berufsverbänden und Fachgesellschaften umzusetzen. Der Terminplan für diese Beratungen steht bereits und der Deutsche Hausärzteverband ist an allen für das Fach wichtigen Beratungen beteiligt.
Kommentar
Bereits im Vorfeld des ersten Entwurfs einer neuen GOÄ hat der Deutsche Hausärzteverband seine Vorschläge eingebracht, um hausärztliche Leistungen besser abzubilden (s. Tab.). Dazu gehört etwa die Betreuung multimorbider Patienten oder auch der Einsatz der speziell qualifizierten Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH®). Beides sollten Hausärzte als Zuschläge abrechnen können, so der Vor- schlag des Verbands. Es zeichnete sich in Gesprächen ab, dass BÄK und PKV-Verband sich dafür einsetzen wollten, die sprechende Medizin besser zu honorieren.
So sollten im ersten GOÄ-Entwurf die Gesprächs- und Untersuchungsleistungen an die Realität in Hausarztpraxen angepasst werden. Es sollte zeitgetaktete Gesprächsleistungen geben, neben denen Sonderleistungen (wie EKG, Lungenfunktion oder Laborleistungen) nicht mehr ausgeschlossen oder nur begrenzt berechnungsfähig sein sollten. Hausbesuche sollten keine Gespräche mehr beinhalten, sodass Hausärzte diese also gesondert hätten abrechnen können.
Auch der Streit um die Leichenschau sollte ein Ende haben: Künftig sollte zusätzlich zur Leichenschau der Besuch als auch ein in der Regel notwendiges Gespräch mit Angehörigen in Rechnung gestellt werden können. Aufgrund der intransparenten Verhandlungsführung ist aber weitgehend unklar, ob diese wünschenswerten Verhandlungsergebnisse im finalen Entwurf erhalten geblieben sind. Nachdem die Verhandlungen nun wieder neu beginnen, wird der Hausärzteverband seine Forderungen erneut einbringen (s. Tab.).
Abzuwarten bleiben darüber hinaus die Bewertungen der Leistungsbeschreibungen – und hier lauert eine Gefahr für Hausärzte. Das Honorarvolumen darf nach Vorgabe des BMG durch die GOÄ-Novellierung nur um maximal 5,8 Prozent steigen, wie Montgomery auf dem Ärztetag sagte. Die BÄK hat bereits akzeptiert, dass diese Obergrenze von einer paritätisch besetzten Kommission über einen Zeitraum von drei Jahren "beobachtet" wird. Dieses Monitoring soll dann dazu führen, dass bei "Ab-rechnungsausreißern" Änderungen an der Bewertung vorgenommen werden. Dies könnte besonders die Hausärzte treffen, wenn als Folge des Monitorings Abstriche bei den zuwendungsintensiven Beratungs-, Besuchs- und Untersuchungsleistungen vorgenommen würden. Auf diese Leistungen haben nämlich fast alle Fachgruppen Zugriff. Nachträgliche Abwertungen können dort aber bei vermutlich unveränderter Bewertung der technischen Leistungen kompensiert werden.
Mit Blick auf den besonderen Versorgungsauftrag, den Hausärzte auch bei GOÄ-Patienten ausüben, fordert der Deutsche Hausärzteverband deshalb, Gebührenordnungspositionen aufzunehmen, die diesem besonderen Versorgungsaufwand gerecht werden und nur Hausärzte berechnen können. Nur so wird es möglich sein, dass hausärztliche Leistungen nicht einem von anderen Fachgruppen ausgelösten "Monitoring" zum Opfer fallen.